Bei Ehekirchen vergraben
Tote Afghanin im Koffer: Plädoyers im Mordprozess überraschend verschoben

09.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:57 Uhr

−Symbolbild: dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Afghanin gegen zwei Brüder der 34-Jährigen sind die Plädoyers überraschend verschoben worden.



Nach einer „ergänzenden Erklärung“ eines der Angeklagten am Montag entschied das Berliner Landgericht, dass die Beweisaufnahme entgegen den Planungen doch nicht geschlossen werden könne. Es soll nun ermittelt werden, ob es eine in der weiteren Aussage des 27-Jährigen genannte angebliche Maklerin gibt und sie möglicherweise als Zeugin befragt werden kann. Der 27-Jährige hatte erklärt, er habe sich am Tattag mit seiner Schwester getroffen, um eine Wohnung für sie und ihre Kinder zu besichtigen.

Moralvorstellungen nicht unterworfen



Laut Anklage sollen die 27 und 23 Jahre alten Brüder ihre Schwester am 13. Juli 2021 unter dem Vorwand, eine Wohnung für sie und ihre beiden Kinder gefunden zu haben, aus einer Flüchtlingsunterkunft gelockt haben. Sie hätten die 34-Jährige dann ermordet, weil sie sich Moralvorstellungen der afghanischen Familie nicht unterworfen und zudem nach ihrer Scheidung eine Liebesbeziehung geführt habe.

Die Leiche haben die Brüder laut Ermittlungen in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Rund drei Wochen später wurde die Tote in einem Erdloch in der Nähe von Ehekirchen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) entdeckt.

Schweigen gebrochen



Der 27-Jährige hatte nach rund sechsmonatigem Prozess im letzten September sein Schweigen gebrochen und in einer verlesenen Erklärung eine angebliche Spontantat geschildert, für die er allein verantwortlich sei. Es sei zu einem heftigen Streit gekommen, erklärte er. Er habe seine Schwester gepackt und ihr den Hals zugedrückt, sie aber nicht töten wollen. Sein mitangeklagter Bruder sei nicht anwesend gewesen. Er habe den 23-Jährigen dann gezwungen, ihm bei der Verschleierung der Tat zu helfen, so der 27-Jährige.

Die Staatsanwältin sagte am Rande, der vollständige Name der angeblichen Maklerin sei am inzwischen 39. Prozesstag erstmals genannt worden. Vor der „ergänzenden Erklärung“ hatte das Gericht erneut einen Antrag der Anwälte des 23-Jährigen auf Haftentlassung für ihren Mandanten abgelehnt - der dringende Tatverdacht bestehe weiter, so die Richter. Sie setzten einen weiteren Prozesstag am 26. Januar fest. Die Verhandlung wird am 19. Januar fortgesetzt.

− dpa