Neuburg-Schrobenhausen – Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei empfänglichen Tierarten wird den Tierhaltern im Landkreis NeuburgSchrobenhausen genehmigt, ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung befristet per Verordnung gestattet wurde, impfen zu lassen. Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten.
Wer als Tierhalter von der Genehmigung Gebrauch macht,...