Zwei Anliegen Neuburger Bürger beschäftigten zuletzt den Verkehrsausschuss des Neuburger Stadtrats: In beiden Fällen wünschten sich Anwohner weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen in Wohngebieten.
Zunächst ging es in der Ausschusssitzung um die Tempo-30-Zone im Neuburger Stadtteil Zell, die erst im April 2024 in einigen Straßen dort eingerichtet worden war. Nun wollten einige Anwohner, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auch auf die Straße „Am Kreut“ sowie die Rosinger Straße ausgeweitet wird.
Aktuelle Beschilderung schlecht einsehbar
Roland Habermeier, CSU-Stadtrat und Ortssprecher von Zell, verwies darauf, das Schild hinter der Abzweigung zur Straße „Am Kreut“ sei ohnehin schlecht einsehbar. Würde man es ein Stück versetzen, sei es besser sichtbar und gleichzeitig wären einige Häuser mit in die Zone aufgenommen. Verkehrsreferent Bernhard Pfahler (FW) sah das Ganze allerdings kritisch: „Das haben wir im April schon schwer diskutiert. Ich sehe es als nicht notwendig, da jetzt schon wieder etwas zu ändern.“
„Wenn sich die Bürger das selbst wünschen, sollten wir es auch machen“
Auch die Leiterin des Ordnungsamtes Birgit Peter-Fest sprach sich dagegen aus, da das die Verkehrssituation dort verkomplizieren würden: So würde eine Ausweitung auf die Straße „Am Kreut“ zu einer Rechts-vor-links-Regelung im Kreuzungsbereich mit der Straße „Am Zeller See“ führen. Dem hielt Nina Vogel (Grüne) entgegen, dass es doch der ausdrückliche Wunsch der Anwohner sei. „Wenn sich die Bürger das selbst wünschen, sollten wir es auch machen“, fand sie. So sah es auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder und beschloss die Erweiterung der Zone 30 in der Straße „Am Kreut“. Für die Rosinger Straße wurde der Antrag dagegen abgelehnt. Dort würde sich eine reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit auf die Buslinie auswirken, die dort unterwegs ist, so die Argumentation der Verwaltung.
Geschwindigkeitsmessung am Brandl liefert klares Ergebnis
Auch ein weiterer Antrag erhielt die Absage des Verkehrsausschusses: So forderten einige Anwohner am Oberen und Unteren Brandl, wo ohnehin bereits Tempo 30 gilt, zusätzliche Bodenschwellen, um Raser einzubremsen. Wie aus einer mehrwöchigen Geschwindigkeitsmessung der Stadt Neuburg hervorgeht, halte sich ein Großteil der Autofahrer aber an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 85 Prozent aller Fahrzeuge seien demnach 33 km/h oder langsamer gefahren. Das Gremium stimmte folglich gegen weitere Maßnahmen, Bodenschwellen werden somit nicht angebracht. Laut Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) sei dieser Fall ein Musterbeispiel dafür, dass die subjektiv wahrgenommene Verkehrssituation sich häufig nicht mit objektiv gemessenen Daten decke.
DK
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