Hohenwart
Mit Flasche Schnaps in privater Sauna erwischt: Einbrecher muss ins Gefängnis

02.09.2022 | Stand 22.09.2023, 6:07 Uhr
Fritz Endres

Weil er mit einer Flasche Schnaps in einer privaten Kellersauna erwischt wurde, ist ein Mann nun zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Foto: Soeren Stache/dpa

Ein außergewöhnlicher Strafprozess ist am Dienstag vor dem Schöffengericht des Amtsgericht Neuburg unter dem Vorsitz von Richter Christian Veh verhandelt worden. Angeklagt war ein 36-jähriger polnischer Staatsbürger, der zuletzt in Hohenwart seinen Wohnsitz hatte. Wegen Diebstahls wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verteilt - seine Beute: eine Flasche Schnaps.



Beim Einbruch des Mannes in den Keller eines Wohnhauses war ein Schaden von 560 Euro entstanden. Völlig betrunken hatten Polizeibeamte ihn in der Sauna des Geschädigten gefunden. Der laut Gericht mehrfach vorbestrafte und alkoholsüchtige Angeklagte gestand die Tat ein und nahm das Urteil an. „Ich bereue die Tat und schäme mich dafür“, äußerte er sich im Laufe des Verfahrens. Er muss sich einer Entziehungskur unterziehen.

Der Hauseigentümer bemerkte den Einbruch

In Handschellen hatten zwei Polizeibeamte den Angeklagten in den Gerichtssaal geführt. Seit längerer Zeit sitzt er schon in Untersuchungshaft. Staatsanwältin Madeline Zellner verlas die Anklageschrift. Demnach war der Beschuldigte am 20. April dieses Jahres in den frühen Morgenstunden in ein Wohnhaus in der Nähe seines Wohnsitzes eingebrochen. Dabei habe er eine Glastür beschädigt. Der Hauseigentümer habe den Einbruch bemerkt und den Einbrecher völlig betrunken in seiner Sauna in einem Kellerraum mit einer Flasche Schnaps vorgefunden, die dieser fast völlig ausgetrunken hatte. Der Hausbesitzer verständigte die zuständige Polizeiinspektion in Pfaffenhofen. Zwei Beamte forderten den Mann auf, das Haus zu verlassen. Er weigerte sich und wurde handgreiflich, wie aus der Anklageschrift zu erfahren war. „Er roch sehr stark nach Alkohol“, sagte einer der Beamten der Polizeiinspektion bei der Zeugenvernehmung. Der Täter wurde in Gewahrsam genommen, ein Alkoholtest ergab 2,88 Promille Alkohol im Blut. „Ihm war mehr oder weniger alles egal“, so der Polizeibeamte.

Er könne sich an nichts mehr erinnern, sagte der Angeklagte bei seiner Vernehmung durch Richter Christian Veh aus. Da er nur gebrochen Deutsch spricht, hatte das Gericht die Zuziehung einer Dolmetscherin angeordnet. Auf die Frage von Richter Veh, wie viel er täglich getrunken habe, antwortete der Anklagte: „Täglich fast zwei Flaschen Wodka und einige Flaschen Bier.“ Warum er denn zu trinken angefangen habe und auf die schiefe Bahn gekommen sei, wollte Veh weiter wissen. Wegen des Alkohols habe er nicht mehr regelmäßig gearbeitet und angefangen zu stehlen. Seine Lebensgefährtin habe sich von ihm getrennt, so der Mann. Seine Tochter lebe bei seiner Mutter. Dies habe ihn völlig aus der Bahn geworfen. Vor einigen Jahren sei er dann nach Bayern gezogen. Zum Zeitpunkt der letzten Straftat habe er bei seiner neuen Freundin gewohnt, etwa 400 Meter vom Haus des Geschädigten entfernt. Zehn Vorstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung sind im Vorstrafenregister über ihn eingetragen, wie weiter in der Verhandlung zu erfahren war. In zwei Fällen war der Mann bereits zu sechs und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach seinem jüngsten Einbruch hatte das Amtsbericht Untersuchungshaft angeordnet.

Wegen des Alkoholpegels nicht voll schuldfähig

Als weiteren Zeugen rief Richter Veh den Landgerichtsarzt Thomas Obergrießer auf. Als psychiatrischer Sachverständiger erstellte er ein Gutachten. Der Angeklagte sei für seine Tat wegen des Alkoholpegels nicht voll schuldfähig. Er habe sich gewundert, so Obergrießer, dass der Mann überhaupt noch aufrecht stehen habe können. Ansonsten habe er keine Persönlichkeitsstörungen feststellen können. Er rate dringend zu einer Therapie mit einer Alkoholentziehungskur und dazu, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung beantragte Staatsanwältin Madeline Zellner eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Die Rechtsanwältin Irina Jacob, die den Angeklagten vertrat, wies bei ihren Ausführungen auf die verminderte Schuldfähigkeit hin. Der Beschuldigte bereue die Taten und sei entschlossen, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Er sei auch zu einer Therapie bereit. Sie beantragte eine verminderte Haftstraße von einem Jahr und drei Monaten. Richter Veh verkündete das Urteil des Schöffengerichtes: „Der Angeklagte wird zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis und zu einer Entziehungskur verurteilt. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Er bleibt weiter in Untersuchungshaft.“

SZ