Neuburg
Sträucher und Hecken schneiden

12.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:22 Uhr

Die Stadt Neuburg bittet alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen. Foto: Stadt Neuburg

Neuburg – Mitarbeiter des Neuburger Ordnungsamtes stellen häufig fest, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Dadurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind.

Die Stadt Neuburg bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Zudem sind Straßenanlieger auch verpflichtet, die Regenrinnen zu säubern und von Unkraut zu befreien.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes: Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Soweit Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Stadt Neuburg verpflichtet, auf Kosten der Grundstückeigentümer freizuschneiden.

DK