Brunnen
Sterben wird teurer

Gemeinderat Brunnen erhöht Friedhofsgebühren – Tempolimit in der Berg-im-Gau-Straße ist vom Tisch

09.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:54 Uhr

Keine Begrenzung auf Tempo 30 in der Berg-im-Gau-Straße in Brunnen: Das Landratsamt lehnte das ab, weil es sich aufgrund der Unfallzahlen nicht um eine Gefahrenstelle handle. Foto: Preckel

Von Günter Preckel

Brunnen – Drei Themen bestimmten die Gemeinderatssitzung in Brunnen am Mittwochabend in der Alten Schule: zum einen der Erlass einer neuen Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation, zum anderen der ablehnende Bescheid vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Berg-im-Gau-Straße im Ort und ein einstimmiger Beschluss gegen eine sogenannte Staubfreimachung des Zubringerweges zur Kläranlage in Niederarnbach. Vor allem die neuen Friedhofsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen beschäftigten die Volksvertreter länger, denn die alten Satzungen aus den Jahren 2001 und 2003 mussten überarbeitet und die Grabnutzungsgebühren neu kalkuliert werden. Das Fazit: Sterben in der Gemeinde Brunnen wird zum Teil erheblich teurer.

VeralteteGebührensatzung

Der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen, Hans Wolkersdorfer, hatte die aus vielen Paragrafen bestehende Friedhofs- und Gebührensatzung erarbeitet und stellte diese in der Sitzung den Gemeinderäten vor. „Es ist ein Neuerlass beziehungsweise eine rechtliche und redaktionelle Anpassung notwendig“, sagte Wolkersdorfer und bemerkte: „Die alte war nach über 20 Jahren einfach nicht mehr aktuell.“ Etwas Hilfe hatte der VG-Geschäftsleiter vom Gemeindetag, der ein Satzungsmuster zur Verfügung gestellt hatte. Zudem wurden durch ein Sachverständigenbüro die bisherigen Gebühren auf den Prüfstand gestellt und die neuen nochmals modifiziert beziehungsweise angepasst. Das sei notwendig gewesen, hieß es, weil der Gemeinderat Brunnen sich bei seiner vergangenen Sitzung schon einmal mit den neuen Gebühren befasst, diese jedoch als zu hoch eingestuft hatte. Heraus gekommen seien nun zwar etwas niedrigere Gebühren, die jedoch immer noch zum Teil weit über den alten liegen.

Friedhof alskostenrechnende Einrichtung

Die wichtigsten Gebühren betragen demnach: Bei einem Grabnutzungsrecht von 15 Jahren kostet eine Einzelgrabstätte als Einfachgrab 613,50 Euro, als Tiefgrab 997,50 Euro (bisher 665 Euro). Die Doppelgrabstätte liegt als Einfachgrab neu bei 1110 Euro, als Tiefgrab bei 1875 Euro (bisher 767 Euro). Für eine Urnenerdgrabstätte beträgt die Gebühr 1590 Euro (bisher 665 Euro). Neu berechnet wurden ferner die Gebühren für das Priestergrab Hohenried, das Priestergrab in Brunnen und die Familiengrabstätte Pfetten-Arnbach. Hans Wolkersdorfer bemerkte zur einstimmig genehmigten Satzung, dass es sich beim Friedhof um eine kostenrechnende Einrichtung handele, Gewinne würden also nicht erzielt.

Eine sogenannte Staubfreimachung – also Asphaltierung – des Zubringerweges zur Kläranlage Niederarnbach soll nun doch nicht erfolgen. Das hatte der Gemeinderat in einer vorherigen Sitzung zwar angeregt, verwarf es jetzt aber wieder. „Wir würden damit einen wunderbaren Feldweg zerstören“, sagte Gemeinderat Richard Bäuerle (Hohenried). Dem schlossen sich Bürgermeister Thomas Wagner (CSU) und der gesamte Gemeinderat an. Ebenfalls hinfällig ist die Änderung der erlaubten Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 in der Berg-im-Gau-Straße in Brunnen. Angedacht war hier vor allem der Bereich vom Bahnhof bis zur Raiffeisenbank. „Für die Erforderlichkeit der Maßnahme sieht das Landratsamt keine wesentlichen Gründe, da am genannten Streckenabschnitt keine Unfallzahlen auf eine Gefahrenstelle hinweisen“, hatte die Behörde der Gemeinde mitgeteilt. Der Gemeinderat nahm die Beurteilung zur Kenntnis, ohne dass eine erneute Diskussion aufflammte.

SZ