Sprecher der Ortsteile
Schadenersatz wegen PFAS-Verunreinigung in Neuburg: „Antrag noch dieses Jahr stellen“

09.11.2024 | Stand 10.11.2024, 10:30 Uhr |

Sogenannte per- und polyfluorierte Chemikalien stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Foto: Christian Ohde, Imago

PFAS sind in der Region regelmäßig Thema und sorgen gerade bei Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den Nato-Flugplatz in Zell immer wieder für Ärger. Sogenannte per- und polyfluorierte Chemikalien – also kurz PFAS – stehen in Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

  

Diese Stoffe gelangten beispielsweise über Löschschäume in die Umwelt. Auch am Neuburger Flugplatz in Zell wurden erhöhte Konzentrationen festgestellt. Wie bereits berichtet können Bürgerinnen und Bürger, deren Grundstücke von mit PFAS verunreinigtem Grundwasser betroffen sind, bei der Bundeswehr ihren individuellen Schaden geltend machen und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.

Formloses Schreiben an Bundeswehr reicht aus



Dafür reicht ein entsprechendes formloses Antragsschreiben an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn. Auch wenn die Bundeswehr den sogenannten Verjährungsverzicht für Schadenersatzansprüche bis zum 31. Dezember 2028 verlängert hat, raten CSU-Stadtrat und Ortssprecher von Zell Roland Habermeier sowie die Ortssprecherinnen Hildegard Weis (Marienheim) und Alexandra Plenk (Bruck), den Antrag noch dieses Jahr zu stellen. Mehrere Juristen hätten ihnen und den Bürgern das empfohlen, so die drei unserer Zeitung gegenüber. Das gelte zum einen für erstmalige Anträge, allen voran aber für bereits gestellte Anträge. Denn bei bereits gestellten Anträgen verlängere sich die Frist nicht automatisch und müsse dementsprechend vor dem Stichtag 31. Dezember 2024 erfolgen.

Ob gezahlt wird, ist laut den Ortssprechern bislang unklar



Bei erstmaligen Anträgen könne als Schadenshöhe entweder die konkrete Summe angegeben werden oder man greife auf die Formulierung „materiellen und immateriellen Schaden – Höhe bleibt vorbehalten“ zurück. Das reiche nach Ansicht der Ortssprecher zunächst aus. Ob die Bundeswehr aber für bereits eingetretene Schäden zahlt, sei nach wie vor offen.

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