Per- und polyfluorierte Chemikalien, kurz PFAS, sind in der Region seit Jahren Thema und Ärgernis, vor allem für die Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Nato-Flugplatz in Zell (Neuburg-Schrobenhausen).
Wie bereits berichtet, wollte man vonseiten der Bundeswehr in Neuburg trotz Drängens der lokalen Politik keine Sanierungsmaßnahmen vorziehen, wie das etwa am ebenfalls von Grundwasserkontamination betroffenen Standort in Manching der Fall ist. Problematisch war bei dem Ganzen zuletzt vor allem ein Ablaufdatum, da die Schadensersatzpflicht eigentlich Ende dieses Jahres – als Stichtag galt bislang der 31. Dezember 2024 – verjährt. Nun aber Neuigkeiten vonseiten der Bundeswehr: Der Verjährungsverzicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von PFAS-Kontaminationen werde um vier Jahre verlängert. Dies gelte sowohl für den Standort Manching als auch für den Standort Neuburg.
Die Bundeswehr, so heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung, die unsere Redaktion am Montagnachmittag erreichte, biete den möglicherweise von PFAS betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in Manching und Neuburg an, auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2028 zu verzichten. Auf Antrag könne ein entsprechender Verzicht vereinbart werden.
Formloser Antrag notwendig
Die Betroffenen müssten dazu laut Bundeswehr ihren individuellen Schaden geltend machen und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen. Zu richten sei ein entsprechendes formloses Antragsschreiben an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1 Fontainengraben 200, 53123 Bonn.
Einen wichtigen Hinweis gebe es zudem für Betroffene, denen bereits ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2024 erklärt worden sei: Diese müssten beachten, dass sich die Frist nicht automatisch verlängere. Wer von dem weiteren Verzicht Gebrauch machen wolle, müsse deshalb den formlosen Antrag auf Verlängerung stellen.
DK
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