Nichts bekanntzumachen

18.09.2024 | Stand 18.09.2024, 21:30 Uhr |

Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen dürfen bekannt gemacht werden, wenn es keinen Grund mehr für die Geheimhaltung gibt – wenn also zum Beispiel ein Auftrag vergeben wurde und die Namen der Firmen, die mit ihren Angeboten gescheitert sind, nicht genannt werden. In den VG-Gemeinden erfolgt diese Bekanntgabe seit einiger Zeit dadurch, dass Zettel mit den Beschlüssen im Sitzungssaal ausgelegt werden. Der Gachenbacher Bürgermeister Alfred Lengler (CSU) nimmt es damit ganz genau: In der jüngsten Sitzung ließ er per ausgelegtem Zettel verkünden, dass es nichts gebe, das...

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