Schrobenhausen
Neues im Heilpraktiker-Prozess

Kein Deal am Landgericht

15.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:20 Uhr

Am Landgericht Ingolstadt wurde der sogenannte Heilpraktiker-Prozess weiterverhandelt. Foto: SZ-Archiv

Schrobenhausen/Ingolstadt – Im Betrugsprozess um BG-Mun haben die Angeklagten den gerichtlichen Verständigungsvorschlag abgelehnt. Dabei hat sich die Schrobenhausener Heilpraktikerin am Donnerstag erstmals selbst zur Sache geäußert.

Wie berichtet, hat die 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts vor drei Wochen der 57-jährigen Heilpraktikerin einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt, wenn sie ein Geständnis ablegt und gut 48000 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens zahlt. Für den mitanklagten Ingolstädter Unternehmer sah der Vorschlag einen Strafrahmen zwischen fünf Jahren und zwei Monaten und fünf Jahren und zehn Monaten sowie die vorübergehende Aussetzung des Haftbefehls gegen ein Geständnis und Zahlung von 5900 Euro vor. Den Angeklagten wird vorgeworfen, das laut Anklage wirkungslose Präparat BG-Mun als Heilmittel gegen Krebs und andere schwere Krankheiten verkauft zu haben.

Beide Angeklagten nehmen Vorschlag nicht an

Beide Angeklagten ließen am über ihre Verteidiger erklären, dass sie den Vorschlag nicht annehmen. Auf die Zustimmung der Staatsanwaltschaft kam es deshalb nicht mehr an. Ob sie sich die Erklärung ihres Verteidigers Florian Englert zu eigen mache, wollte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl von der Heilpraktikerin wissen. Im bisherigen Prozessverlauf hat die Schrobenhausenerin auf derartige Fragen meistens mit einem knappen „Ja“ geantwortet. „Ich kann den Vorschlag nicht annehmen; denn sonst müsste ich lügen“, platzte es nun am Donnerstag geradezu aus ihr heraus. Abgesprochen war die Äußerung anscheinend nicht: Verteidiger Englert versuchte noch, ihr ins Wort zu fallen – vergeblich. Der Prozess wird nun im Januar fortgeführt.

SZ