Bei der jüngsten Ratssitzung passte die Gemeinde Bergheim die Hebesätze für die Grundsteuer an – wenn auch mit Schwierigkeiten: Das Finanzamt hat noch nicht alle Messbescheide geliefert und somit sind die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen noch unsicher.
Schon im April 2018 sorgte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für erheblichen Verwaltungsaufwand, der bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Danach waren die bestehenden Gesetze zur Bewertung der Grundsteuer A für Landwirte und B für alle anderen Grundstücke und deren Bebauung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bis Ende 2019 musste das Gesetz laut Gericht neu geregelt werden mit der Maßgabe, dass die Gemeinden diese Neuregelung bis Ende 2024 umsetzen. Dazu mussten Grundstücke und Flächen in den Gebäuden neu vermessen und das Ergebnis dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Gemeinderat will Entscheidung im kommenden Jahr überprüfen
Die Gemeinden müssen auf dieser Grundlage die Hebesätze für die Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 gelten sollen, neu festsetzen. Für die Gemeinde Bergheim geschah dies auf der letzten Ratssitzung am Montagabend – mit Schwierigkeiten, weil das Finanzamt noch nicht alle Messbescheide geliefert hat und somit die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen unsicher sind. Diese sollten im Idealfall etwa gleich bleiben. Nach derzeitigem Stand bekäme die Gemeinde bei gleichbleibendem Hebesatz von 310 Prozent aber einen Überschuss. Nach längerer Diskussion einigte man sich bei einer Gegenstimme darauf, dass die Grundsteuer A auf 360 Prozent angehoben und die Grundsteuer B auf 170 Prozent abgesenkt wird. Freilich werde man im kommenden Jahr, wenn alle Unterlagen vorliegen, die Steuer neu festsetzen.
Debatte um Bauantrag
Für Diskussionen sorgte auch der Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage in Unterstall. Weil altersgerecht und damit barrierefrei gebaut werden soll, ist nur ein ebenerdiges Geschoss vorgesehen. Damit aber wird die sogenannte Grundflächenzahl überschritten, geringfügig nur, aber eben doch. Weil man keinen Präzedenzfall schaffen wollte, lehnte der Rat den Antrag ab. Man möchte Gelegenheit geben, die Planung zu ändern und eventuell den Antrag auf der nächsten Sitzung neu bewerten.
Problemlos durchgewunken wurde ein Antrag auf den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und den teilweisen Abbruch einer Lagerhalle in Bergheim, auch wenn sich die Abstandsflächen auf dem Gelände geringfügig überschneiden werden. Weil Bergheim nicht betroffen ist, wurden in einer Stellungnahme zu einem Bebauungsplan in Egweil keine Einwände erhoben. Und schließlich wurde die Straße „Am Sportplatz“ in Unterstall als solche gewidmet.
Mehr Kompetenzen für Bürgermeister Gensberger
In der Sitzung des Bergheimer Gemeinderats wurde auch einem Grundsatzbeschluss zugestimmt, der sich auf die großangelegte Sanierung des gemeindlichen Abwassernetzes bezieht. Hier erhebt die Gemeinde Verbesserungszahlungen von ihren Bürgerinnen und Bürgern. Laut dem Beschluss von Montagabend wird es Bürgermeister Tobias Gensberger erlaubt, über mögliche Anträge auf die Stundung von Zahlungen oder Ratenzahlungen bis zur Höhe von 5000 Euro selber zu entscheiden. So soll eine Flut von Entscheidungen im Gemeinderat verhindert werden.
Hintergrund ist die Vermutung, dass bis 2027 viele derlei Anträge eingehen könnten, weil in dieser Zeit Beiträge zur Verbesserung der Entwässerungseinrichtungen in Bergheim erhoben werden. Die Gemeinde wird wie berichtet die Kläranlagen in Unterstall und Attenfeld abwickeln und künftig sämtliches Abwasser in die Bergheimer Kläranlage leiten.
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