Neuburg
Kurze Prozesse am Amtsgericht

25.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:36 Uhr

Bei Verhandlungen am Amtsgericht Neuburg kamen die Angeklagten mit Geldstrafen davon. Foto: DK-Archiv

Von Miriam Werner

Neuburg – Erschleichung von Leistungen, Urkundenfälschung, Körperverletzung und die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften: Es war ein bunter Mix von Fällen, mit denen sich das Amtsgericht in Neuburg am Donnerstag zu befassen hatte. Zwei dieser Verhandlungen kurz notiert:

Kinderpornografische Schriften: Er soll im Dezember 2018 ein Video mit kinderpornografischem Inhalt auf der Plattform Facebook geteilt haben. Deshalb sitzt ein 26-Jähriger am Donnerstagvormittag im Neuburger Amtsgericht. Jahre später kam ihm das Bundeskriminalamt auf die Schliche. Über die IP-Adresse konnte sie den Angeklagten identifizieren. Laut Staatsanwaltschaft zeige das geteilte Video einen minderjährigen Jungen, an dem sexuelle Handlungen durchgeführt wurden. Angeklagt war der 26-jährige Neuburger wegen Verbreitung, Erwerb und Besitzes von kinderpornografischen Schriften.

„Er sagt, er war es nicht“, betonte der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung. Ziel des Einspruches sei der Freispruch. „Er hat nichts hochgeladen, er kann sich nicht erklären, wie das passiert ist.“ Für Richterin Rebecca Hupke klang das wie eine Schutzbehauptung. Der Angeklagte bestätigte, dass die zugehörige E-Mail-Adresse ihm gehört habe. „Das reicht für eine Verurteilung“, betonte die Richterin. „Ich rate Ihnen, dass Sie hier einen Cut machen“, sagte sie zum Angeklagten gewandt. Die Wahrscheinlichkeit, dass er verurteilt werde, sei sehr hoch.

Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger änderte der Angeklagte seine Aussage, er übernahm die Verantwortung für das geteilte Video. Richterin Hupke verurteilte den 26-Jährigen dafür zu einer Geldstrafe von 3300 Euro. „Ein Bild ist schon zu viel. Dahinter verbergen sich menschliche Schicksale“, betonte sie. Mit den Worten – „ich rate Ihnen, dass Sie diesen Weg nicht fortführen“ – schloss sie die Verhandlung.

• Körperverletzung: Im vergangenen Februar soll es in einer Asylunterkunft in Neuburg zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, die letztlich mit einem Stoß endete. Zu Verletzungen sei es dabei nicht gekommen. Am Ende der Verhandlung muss der Angeklagte zahlen – 300 Euro an die Neuburger Tafel. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten. Auch wenn „ein Schubsen“ als Körperverletzung an der untersten Grenze zu bewerten sei, „ist das nicht richtig und darf man trotzdem nicht“, betonte Richterin Rebecca Hupke zu Beginn der Verhandlung.

Ein Mitarbeiter eines Security-Unternehmens wollte die Tasche des 27-jährigen Angeklagten kontrollieren, bevor er die Asylunterkunft betreten durfte. „Wir sind verpflichtet, die Taschen zu kontrollieren“, sagte der Zeuge. Doch das wollte der Angeklagte nicht zulassen. Er habe angefangen, dass Sicherheitspersonal zu beschimpfen und zu beleidigen. Der Streit endete damit, dass der 27-Jährige auf einen der Mitarbeiter zuging und ihn geschubst hatte. „Er hat sich sehr aufgeführt und ist dann explodiert.“

Der Angeklagte hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich eingeräumt. „Ich kenne ihn. Er kann ein Schlitzohr sein, manchmal ein Hitzkopf“, sagte Verteidiger Martin Angermayr. Er bereue seine Tat. „Hier auf der Anklagebank zu sitzen, ist für ihn ein Denkzettel.“

Letztlich stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein, statt der ursprünglich geforderten 900 Euro, die der Angeklagte laut Strafbefehl hätte zahlen müssen. Ihm wurde zugute gelegt, dass er „erstmalig vor Gericht“ stehe. „Wenn man die Schuld eingesteht und Reue zeigt, dann lässt das Gericht auch Milde walten“ betonte Hupke.

DK