Gift in Ködern nachgewiesen
Bussard im Kreis Schrobenhausen und Uhus bei Kelheim mit verbotenem Kontaktgift getötet

09.02.2023 | Stand 17.09.2023, 3:29 Uhr

Ende 2022 ist im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ein toter Mäusebussard gefunden worden, Anfang des Jahres zwei tote Uhus (Foto) in Mainburg und Essing (beides Landkreis Kehlheim). Foto: LBV

Ende 2022 ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein toter Mäusebussard gefunden worden, Anfang des Jahres zwei tote Uhus in Mainburg und Essing (beides Landkreis Kelheim). Nun sind die Ergebnisse der toxikologischer Untersuchungen da.



Die Untersuchungen zeigen: Die Tiere starben an Vergiftungen mit dem in der EU verbotenen Kontaktgift Carbofuran, in mindestens einem Fall aufgenommen durch Giftköder. Das meldet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) aktuell.

Kontaktgift seit 2007 verboten



Beim ersten Fund im Dezember 2022 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden mit dem Bussard Teile eines kleineren, ebenfalls mit dem Kontaktgift belasteten Vogels gefunden. Dieser diente wohl als Ködermaterial, vermutet der LBV. Ob auch die beiden Uhus durch gezielt ausgelegte Giftköder in Kontakt geraten sind, sei unklar. Fest stehe aber: „Das nachgewiesene Kontaktgift ist hochtoxisch und in der EU seit 2007 verboten. Es wirkt bereits bei Hautkontakt und stellt deshalb auch für Kinder und Hunde eine enorme Gefahr da“, macht der LBV deutlich. Ebenfalls offen bleibe auch die Frage, ob die Fälle in Zusammenhang stehen.

LBV: Appell an Bevölkerung



Wer geschützte Arten illegal tötet, begehe eine Straftat, betont der LBV. De aktuellen Fälle haben die jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörden zur Anzeige gebracht, nachdem die Untersuchungsergebnisse vorlagen. Der LBV ruft die Bevölkerung in den betroffenen Landkreisen nun dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtungen umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die Untere Natuschutzbehörde melden, so der LBV.

DK