Neuburg
Keine aufschiebbaren stationären Behandlungen

Anordnung bis 18. März verlängert

01.03.2022 | Stand 23.09.2023, 2:33 Uhr

Die KJF-Klinik St. Elisabeth in Neuburg. Foto: KJF

Neuburg – Angesichts der nach wie vor hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen.

Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 28. Februar befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor Covid-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten, bis einschließlich 18. März verlängert. Auch die KJF-Klinik in Neuburg und das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen sind davon betroffen.

Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ könnten weiterhin nach Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden, wird in einer Presseerklärung mitgeteilt. Dazu müssten die betroffenen Kliniken jedoch sicherstellen, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen. Oberstes Ziel bleibe es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen.

Seit Ende Januar sei bei den Belegungszahlen mit Covid-Patienten im Intensivbereich wieder eine Zunahme zu beobachten. Im Bereich der Normalpflegebetten seien die Neuaufnahmen von Patienten mit der Haupt- oder Nebendiagnose Covid-19 jedoch deutlich angestiegen. Erschwerend komme hinzu, dass die Personalsituation den Kliniken zunehmend Grenzen setzt. Eine betrieblich relevante Zahl an Mitarbeitern könne krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder zu betreuenden Familienangehörigen den Dienst nicht ausüben.

DK