Seit dem 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsrecht, mit dem es möglich ist, Geschlechtereintrag und Vornamen beim zuständigen Standesamt ändern zu lassen. Diese Möglichkeit haben seither in Schrobenhausen bereits ein paar Betroffene genutzt.
Seit dem 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsrecht, mit dem es möglich ist, Geschlechtereintrag und Vornamen beim zuständigen Standesamt ändern zu lassen. Diese Möglichkeit haben seither in Schrobenhausen bereits ein paar Betroffene genutzt.
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