Noch eine Woche haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Heilpraktiker-Prozess Zeit, auf den von der 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts unterbreiteten Verständigungsvorschlag zu reagieren: Im Falle eines Geständnisses würde eine Bewährungsstrafe wieder in den Bereich des Möglichen rücken.