Wie zuvor bereits andere Gemeinden im Landkreis haben sich am Donnerstag auch die Räte in Rohrenfels in ihrer monatlichen Sitzung mit der Grundsteuer befasst. Diese muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neu festgelegt werden.
Die Räte einigten sich darauf, dass die bisherigen Hebesätze in Höhe von 320 Prozent für beide Grundsteuerarten A und B auch im kommenden Jahr bestehen bleiben.
Viele Einsprüche gegen Bescheide
Grund ist, so Bürgermeisterin Manuela Heckl (Dorfgemeinschaft Rohrenfels) gegenüber unserer Zeitung, dass noch nicht alle Messbescheide vorliegen. Laut Finanzamt lägen außerdem viele Einsprüche gegen Bescheide vor, „sodass wir erst Mitte 2025 mit absoluten und verlässlichen Grundlagenzahlen rechnen können“. Mit der Belassung der bisherigen Hebesätze folge man den Beispielen von Gachenbach und Oberhausen, welche ähnlich vorgegangen seien, so Heckl.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befassten sich die Räte mit einer Bauvoranfrage zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf dem Grundstück der Fesenmühle. „Die Mühle hat für die Gemeinde einen Wert, weil sie aus dem 16. Jahrhundert stammt. Sie soll erhalten und wiederbelebt werden“, sagt die Bürgermeisterin. Geplant sei, in die bestehenden Stallungen eine Schreinerei, eine Osteopathie-Praxis, Büroräume und Wohnungen zu bauen. In einem späteren Bauschritt soll die Mühle in die bestehende Nutzung integriert werden. Hier müsse jedoch die Zufahrt entsprechend geregelt werden. Bisher gebe es nur einen Feldweg, außerdem keinen Anschluss an die Wasser- und Entwässerungsversorgung. Der Gemeinderat sprach eine Empfehlung aus, die Genehmigung obliege dem Landratsamt.
Einstimmig genehmigt wurde die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport in Ballersdorf. Zugestimmt wurde auch dem Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Energie Dahoam“. Schließlich wurde noch eine Änderung der Widmung für die Schulstraße durchgewunken.
DK
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