Sandizell
Großer Schritt für das Schlossareal

Bebauungsplan als Satzung beschlossen – Bedenken zur Parkplatzsituation teilt der Bauausschuss nicht

01.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:41 Uhr

Auf dem Schlossareal in Sandizell sollen mehrere Wohngebäude entstehen. Nun ist man diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen. Fotos: SZ-Archiv

Von Isabel Ammer

Sandizell – Von einem „historischen Moment nach fast vier Jahren“ hat Bürgermeister Harald Reisner (FW) am Dienstagabend im Schrobenhausener Bau- und Umweltausschuss gesprochen. Der Grund: Das Gremium beschloss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal Schloss Sandizell als Satzung. Und setzte sich damit über teils deutliche Widerstände in den eingegangenen Stellungnahmen hinweg, vor allem von Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Zum ersten Mal im Stadtrat vorgestellt worden war die geplante Weiterentwicklung des Schlossareals im November 2018. Seitdem hat sich bei dem Vorhaben, dem das Gremium stets grundsätzlich zugestimmt hatte, viel getan, weil sich immer wieder Änderungen ergaben. Zum Beispiel wurde die Brauerei nachträglich zum Einzeldenkmal, die Tiefgaragenzufahrt musste verlegt werden und ein geplantes Gebäude wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen. „Es war ein sehr komplexes Verfahren mit vier Auslegungen“, verdeutlichte Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Ulrich von Spiessen in der Sitzung.

Landratsamt schreibt von „gefangenen Stellplätzen“

Die Stellplatzplanung, die schon der Stadtrat in seiner Januarsitzung ausgiebig diskutiert hatte, stieß nun auch in der letzten Behördenbeteiligung für das Projekt auf erneute Kritik: „Keinesfalls wird der Regelung zugestimmt, dass gefangene Stellplätze, also Stellplätze, die nicht frei anfahrbar sind, als notwendige Stellplätze anerkannt werden“, schreibt das Landratsamt in seiner Stellungnahme. Hintergrund ist, dass in der Tiefgarage einige Stellplätze, die direkt unterhalb der jeweiligen Reihenhäuser mit direktem Hauszugang zu finden sind, hintereinander angeordnet sind. Das heißt, wer zwei Autos auf seinen beiden Stellplätzen stehen hat, müsste gegebenenfalls öfter umparken. Dass das klappt kann man sich am Landratsamt nicht vorstellen, nicht einmal dann, wenn die Stellplätze an die gleiche Person verkauft oder vermietet werden. Es befürchtet: „Vielmehr wird tagsüber oftmals ein Auto oberirdisch im Straßenraum abgestellt werden. Zugeparkte Bereiche rund um das Schlossareal werden die Folge sein.“ Noch dazu verstoße die Stadt damit gewissermaßen gegen ihre eigene örtliche Stellplatzsatzung, die gefangene Stellplätze nicht zulasse. Auf Nachfrage unserer Zeitung heißt es vom Kreisbauamt: „Da die Stellplatzsatzung für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet gilt, ist für uns nicht nachvollziehbar, warum hier erstmalig für ein Wohnbauvorhaben eine anderweitige Regelung in einer städtebaulichen Satzung geschaffen wird.“ Alleine schon im Zuge der Gleichbehandlung würde es das Landratsamt für sinnvoll halten, „auch hier die Stellplatzsatzung der Stadt anzuwenden, die für alle anderen Wohnbauvorhaben auch gilt“. Das Bauamt jedenfalls habe Bedenken, dass andere Vorhabensträger zukünftig ebenfalls entsprechende Lösungen fordern werden.

Weniger Stellplätze bedeuten weniger Wohnraum

Der Stadtrat hatte dem Konzept mit 16:6 Stimmen zugestimmt und daran hielt nun auch der Bauausschuss in der Abwägung bei einer Gegenstimme von Jakob Mahl (proSob) fest. Denn: „Bei einer konventionellen Anordnung der Stellplätze könnten deutlich weniger Stellplätze geschaffen werden, somit auch weniger Wohnungen entstehen“, heißt es in der Begründung. Gelegentliches Rangieren sei bei Mitgliedern innerhalb eines Haushalts zumutbar. Direkt angrenzend an das entsprechende Gebäude im Ostareal seien außerdem noch einmal acht weitere oberirdische Parkplätze dazugekommen.

Damit hat die Stadt trotz der Stellungnahme des Landratsamts im Bauleitplanverfahren eine andere Festsetzungen getroffen. „Dies ist bei entsprechend begründeter Abwägung legitim. Wir werden daher nicht gegen den Bebauungsplan vorgehen“, heißt es auf Nachfrage beim Landratsamt. Und weiter: „Den Bauantrag werden wir anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans prüfen. Wenn das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, werden wir die Anzahl und Anordnung der Stellplätze nicht bemängeln, auch wenn wir nach wie vor von der Lösung nicht überzeugt sind.“

Bedenken wegen100-jährlichem Hochwasser

Auch von Anwohnerseite waren erneut Bedenken eingegangen, unter anderem zur Hochwasserthematik. „Die Fragen des 100-jährlichen Hochwasserereignisses und insbesondere seine Auswirkung auf das Umfeld des Mühlbachs werden im Rahmen eines eigenen wasserrechtlichen Verfahrens geklärt.“ Auf dieses verwies Planer von Spiessen erneut. „Zudem sehen wir eine Wertminderung unserer Immobilie aufgrund der angrenzenden Sozialwohnungen“, schreiben Anlieger aus der Schlossstraße, was im Bauausschuss bei einigen Mitgliedern für verständnisloses Kopfschütteln sorgte. Gemeint ist das Instrument der Sozialgerechten Bodennutzung, das auch bei diesem Bauvorhaben regulär zur Anwendung kommen und ermöglichen soll, dass Menschen aus unterschiedlichen Einkommensgruppen zusammenleben. Der Bauausschuss entschied deshalb auch klar die Abwägung: „Eine Wertminderung kann nicht nachvollzogen werden“, denn mit der Neubebauung sei eine Aufwertung des Ortszentrums von Sandizell verbunden, „die eine wesentliche Verbesserung gegenüber den ehemaligen und teilweise verfallenen
landwirtschaftlichen Gebäuden darstellt“.

Nun also mit einem beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann das Großprojekt auf dem Sandizeller Schlossareal in die nächste Runde gehen. „Es war ein langer Weg“, sagte Bürgermeister Reisner am Ende des Tagesordnungspunkts im Bauausschuss, aber man habe immer gemeinsam nach Lösungen gesucht.

SZ