Vortrag bei Heimatforschern
Die bayerischen Gemeinden im Wandel der Zeit

14.11.2024 | Stand 14.11.2024, 5:00 Uhr |
Norbert Pichler

Typische Gemeindearchivalien spiegeln die Geschichte der bayerischen Gemeinden auch im Schrobenhausener Land. So das „Kassetagebuch für die Armenkasse Waidhofen 1875“ (links oben) und die „Rechnung über den Schulhausbau zu Weilach 1871/72“. Foto: Max Direktor

Beim nächsten Stammtisch der Familien- und Heimatforscher Schrobenhausener Land beleuchtet Max Direktor, ehrenamtlicher Kreisarchivpfleger von Neuburg-Schrobenhausen, an diesem Freitag, 15. November, in seinem Vortrag die Geschichte der bayerischen Gemeinde anhand von lokalen Beispielen.

Von der Geburt bis zum Tod hat man mit der Gemeinde zu tun: Standesamt und Meldeamt, Schule, Straßen und Wege, Bauanträge, Freizeit und Erholung – in den allermeisten Fällen ist bekanntlich die Gemeinde zuständig oder zumindest erster Ansprechpartner. Wie Gemeinden organisiert sind, bestimmen die Bundesländer in ihren Gemeindeordnungen. Auch Städte werden dabei zu den Gemeinden gerechnet.

Vom feudalen Staat zur modernen Demokratie

Die geschichtliche Entwicklung der Gemeinden wird oft stiefmütterlich behandelt. Dabei spiegelt sie die schrittweise Entwicklung vom feudalen Staat zur modernen Demokratie wider – ein langer und steiniger, aber letztlich erfolgreicher Weg. In dessen Mittelpunkt stehen zunächst die Selbstverwaltungsrechte von Städten seit dem Mittelalter, aber auch Dörfer haben über ihre „Gmain“ Einfluss auf das unmittelbare Lebensumfeld.

Als Geburtsstunde der modernen Gemeinde in Bayern gilt das Jahr 1818 mit dem Gemeinde-Edikt. Seit dieser Zeit werden einzelne Ortschaften zu Gemeinden zusammengefasst, zunächst nur bescheidene Selbstverwaltungsrechte sind seither sukzessive mehr geworden. Ein Jahrhundert lang wurden Städte durch ein Stadtmagistrat mit Gemeindebevollmächtigen, die sogenannten Landgemeinden durch einen Gemeindeausschuss mit Gemeindemitgliedsversammlung regiert – dies jedoch nur auf „vordemokratische“ Weise, denn wahlberechtigt waren bis zur Einführung des reichsweiten Frauenwahlrechts 1919 nur zur Steuer veranlagte Männer. In der NS-Zeit erfolgte mit der „Deutschen Gemeindeordnung“ von 1935 die Gleichschaltung im nationalsozialistischen Sinn nach dem Führerprinzip – Bürgermeister verfügten alleine Beschlüsse, Gemeinderäte waren nur noch beratend tätig.

Neuordnung durch die Gebietsreform

Nach dem Ende der Naziherrschaft 1945 erfolgte die Wiedereinführung der demokratischen Gemeindeverfassung, in den 1970er-Jahren gab es dann im Zuge der Gemeindegebietsreform eine vollständige Neuordnung der Gemeindegebiete.

Im Rahmen seines Referats zeichnet Direktor die Heranbildung dieser Verwaltungsstrukturen anhand von lokalen beziehungsweise regionalen Beispielen nach. Dabei sollen nicht verwaltungstechnische oder juristische Fragen im Vordergrund stehen – dafür umso mehr die praxisorientierte Skizzierung, sollen doch die Forscher auch wichtige Informationen mit nach Hause nehmen können. Hierfür sollen nicht zuletzt viele digital greifbare Quellen zur Gemeinde vorgestellt werden, wie beispielsweise zur Gemeindebildung, zur Bevölkerungsentwicklung oder auch zur damals mehrere Jahre andauernden Gemeindegebietsreform in Bayern. Es ist dabei angedacht, diese wichtigen Inhalte in einem Artikel zusammenzufassen und auf der regional-historischen Homepage www.paardon.de zu veröffentlichen.

SZ



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