Der doppelte RETTUNGSSCHIRM

28.12.2024 |

Damit kein Geld fehlt: Um die Einlagen von Sparerinnen und Sparern zu sichern, gibt es in Deutschland qua Gesetz einen bundesweiten Sicherungsmechanismus. Die Genossenschaftsbanken haben zusätzlich einen eigenen Rettungsschirm gespannt. Den wiederum überwacht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die beim BVR bestehende Sicherungseinrichtung gibt es seit 90 Jahren. Als etablierte Einrichtung der Solidargemeinschaft hat sie die Aufgabe, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden sowie der Geld- und Kapitalmärkte in die genossenschaftliche Finanzgruppe der...

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