Prügler, Pöbler und Pinkler
Polizei zieht Zwischenbilanz zum Neustädter Pfingstvolksfest

28.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:18 Uhr

Symbolbild: David Inderlied/dpa

Die Polizei Kelheim hat Zwischenbilanz zum Neustädter Pfingstvolksfest gezogen. Hier ein Überblick über die Vorfälle aus der Nacht auf Sonntag:



Kurz nach 23.30 Uhr kam es laut Polizei auf dem Festgelände zu einem Streit zwischen einem 19-jährigen Mann aus Ingolstadt und einem 24-jährigen Ungarn, in dessen Verlauf der Jüngere seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Dieser erlitt hierbei leichte Gesichtsverletzungen, lehnte aber eine ärztliche Behandlung ab.

Der Täter sei zunächst geflüchtet, konnte jedoch kurze Zeit später von den Einsatzkräften gestellt werden. Da sich der 19-Jährige laut Polizei „sehr aggressiv“ zeigte, wurde er gefesselt und zur Festwache gebracht. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Ihm wurde ein Platzverweis für das gesamte Festareal erteilt.

Polizeigewahrsam deckt Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz auf



Gegen 1.20 Uhr pöbelte dann ein 21-jähriger Landkreisbewohner im Partyzelt mehrere Gäste an und belästigte diese. Nur widerwillig habe er sich durch den Sicherheitsdienst aus dem Zelt bringen lassen, so die Polizei. Da der Mann immer aufbrausender wurde, um sich schlug und trat und anzunehmen war, dass er einem Platzverweis nicht Folge leisten wird, wurde er in Polizeigewahrsam genommen.

Bei der anschließenden Durchsuchung wurde bei ihm ein Joint gefunden. Hinweise, dass der Mann alkoholisiert war, gab es nicht. Der Mann verbrachte die Nacht in der Polizeizelle und wurde am Morgen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, zudem erhielt er für die gesamte Dauer des Volksfestes ein Betretungsverbot.

Polizei greift gegen Wildpinkler durch



Den gesamten Fest-Samstag über beanstandete die Polizei sieben sogenannte Wildpinkler. Die Festbesucher, die das urinieren außerhalb der Bedürfnisanstalt bevorzugten, müssen laut Polizei nun mit „empfindlichen Geldbußen“ rechnen.

cav