Kelheim
Goldberg-Klinik: Mitarbeiter fürchten um ihre Rechte

Übernahme durch die Caritas alarmiert Betriebsrat und Gewerkschaft

20.04.2022 | Stand 23.09.2023, 1:53 Uhr

Die Mitarbeiter der Kelheimer Goldberg-Klinik, hier bei einer Protestaktion im Jahr 2021, befürchten nach der Übernahme durch die Caritas eine Verschlechterung bei ihren Arbeitsverträgen. Foto: Rast (Archiv)

Von Martina Hutzler

Der Betriebsrat der Kelheimer Goldberg-Klinik und die Gewerkschaft Ver.di liegen im Clinch mit der Caritas und dem Landkreis. Jetzt soll die Einigungsstelle aus den festgefahrenen Verhandlungen helfen.

Viel versprochen, wenig geboten: Enttäuscht zeigen sich der Betriebsrat der Goldberg-Klinik und die Gewerkschaft Ver.di über die Haltung des Diözesan-Caritasverbandes (DCV) Regensburg und des Landkreises Kelheim zu den Arbeitsverträgen im künftig Caritas-geführten Kelheimer Krankenhaus. Wie berichtet, übernimmt der DCV die Mehrheit von 51 Prozent an der bisher Landkreis-eigenen Klinik-GmbH. Die Goldberg-Klinik wird, voraussichtlich zur Jahresmitte, zum Caritas-Krankenhaus St. Lukas und fällt dann unter das kirchliche Arbeitsrecht.



Neue Beschäftigte werden nach den Caritas-Tarifrichtlinien AVR eingestellt. Ein zentrales Versprechen von DCV und Landkreis an das bisherige Personal lautete aber: Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen; und wer will, kann im Tarifvertrag des kommunalen öffentlichen Dienstes (TVöD VKA) bleiben – man werde auch „durch die Hintertür“ niemanden zum Wechsel in die Caritas-Tarifrichtlinien AVR drängen.

Doch genau das sei jetzt der Fall, kritisieren Helmut Mayer, der Betriebsratsvorsitzende der Goldberg-Klinik, und der Ver.di-Gewerkschaftssekretär Josef Ilsanker nach den ersten Verhandlungsrunden. Zwei große Streitpunkte gibt es: den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und künftige Tarifanpassungen.

So rügt Ver.di-Sekretär Ilsanker in einer Mitteilung, „dass der von dem Arbeitgeber formulierte Kündigungsschutz kaum jemanden vor einer Kündigung schütze, da die angebotene Formulierung kaum Kündigungsgründe ausschließe“. Dem widerspricht aber der Caritas-Sprecher Harry Landauer: „Die Arbeitsplätze bleiben erhalten.“

Ohne auf einzelne Kündigungsgründe einzugehen, verweisen Landauer und Landratsamts-Pressesprecher Lukas Sendtner darauf, dass der Kündigungsschutz in den Kooperationsverträgen „ausdrücklich adressiert“ und mit fünf Jahren Geltungsdauer auch „deutlich länger als bei ähnlichen Vorhaben üblich“ gültig sei.

Wer jetzt einen TVöD-Vertrag hat, für den ist wichtig, ob der Vertrag an künftige Tarifänderungen angepasst wird, insbesondere an tarifliche Lohnerhöhungen. Hier befürchtet Ver.di, dass „die tariflichen Leistungen auf dem aktuellen Stand eingefroren werden sollen. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen würden bereits Anfang 2023 von der zu erwarteten Gehaltssteigerung abgekoppelt.“ Für den Betriebsrats-Chef Mayer ist stattdessen eine „Dynamisierung“, also die Anpassung an künftige Tarifrunden, die zentrale Forderung. Die sieht Caritas-Sprecher Landauer zumindest teilweise erfüllt: „Wenn die laufenden Verträge die Dynamisierung beinhalten, wird sich daran nichts ändern. Tariferhöhungen werden dann auch genauso weitergegeben.“ Das ist laut Landratsamt „in der absolut überwiegenden Anzahl der Arbeitsverträge“ der Fall.

Einschaltung der Einigungsstelle beantragt

Um diese und andere Streitfragen zu klären, hat der Betriebsrat mit seinem Anwalt Armin Rockinger die Einschaltung der Einigungsstelle beantragt. Damit zeigten sich Caritas und Landkreis einver- standen, wohl noch im April soll das Gremium starten.

Unterdessen ist auch umstritten, ab und bis wann der Betriebsrat der Goldberg-Klinik eigentlich zuständig ist. Das „medizinische Konzept“ – auf dessen Basis auch der Kreistag die Kooperation beschlossen hatte – ist aus Sicht der Arbeitnehmerseite bereits jetzt eine „Betriebsänderung“. Und dafür „sieht das Betriebsverfassungsgesetz klare Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat vor“, erläutert Ilsanker.

Aus Sicht der Caritas hingegen gibt es „im Moment keine Veränderungen hinsichtlich des Betriebs der Goldberg-Klinik“ und damit auch keine Betriebsänderung. Über die Umsetzung des künftigen Konzepts „kann erst beraten werden, wenn die neue Gesellschaft die Arbeit aufnimmt“, betont DCV-Sprecher Landauer. Dann „wollen wir die künftige Ausrichtung und die weitere Entwicklung gemeinsam mit den Akteuren im Haus planen und gestalten“, heißt es aus dem Landratsamt.

Ver.di-Sekretär Ilsanker vermutet indes eine Hinhaltetaktik: Die Caritas wolle so lange warten, bis im Haus die kirchlichen Regeln gelten und der Betriebsrat durch die kirchliche „Mitarbeitervertretung“ ersetzt ist. „Die hat aber nur ein Mitsprache-, kein Mitbestimmungsrecht“. Man prüfe deshalb auch juristische Schritte gegen den Wechsel zum Kirchenarbeitsrecht: Immerhin bleibe ja auch das volle wirtschaftliche Risiko beim Landkreis und damit bei den Steuerzahlern. Ilsanker und der Betriebsrats-Vorsitzende Mayer wollen unterdessen in jedem Fall verhindern, dass es zu einer Phase ganz ohne Mitbestimmung kommt. Deshalb bereite man jetzt ganz regulär die Betriebsratswahlen für Mai vor, so Ilsanker.

DK