Das Schwefelwasser von Bad Abbach (Landkreis Kelheim) verdient besonderen Schutz: Zu dieser Erkenntnis ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gelangt. Er hat jetzt die Ausweisung eines Heilquellen-Schutzgebiets für rechtens erklärt, gegen das sich Anlieger juristisch zur Wehr setzen wollten.