In einer außerplanmäßigen Sitzung beschäftigte sich der Wettstettener Gemeinderat erneut mit dem im Frühjahr 2022 angestoßenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) und beschloss nach zweieinhalbstündiger Diskussion eine abgespeckte Variante der ursprünglich vom Planungsbüro vorgelegten Version. Entscheidendster Unterschied: Paragraph 144 Absatz 2 des Baugesetzbuchs kommt für das im Ortskern festgelegte Sanierungsgebiet nicht zur Anwendung. Damit erhält die Gemeinde kein Vorkaufsrecht für die im Gebiet liegenden Grundstücke und diese auch keinen Sanierungsvermerk im Grundbuch.