Im Landkreis Eichstätt
„Weiterhin von Wölfin auszugehen“

LBV-Beauftragter Willi Reinbold rät zu Herdenschutzmaßnahmen – Freiwillige Erstattung für Risse nur noch bis Mitte Juni

01.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:40 Uhr

Seit nunmehr zwei Jahren hält sich eine Wölfin (Symbolfoto) im westlichen Landkreis auf. Experte Willi Reinbold appelliert erneut an Weidetierhalter, ihre Herden zu schützen. Foto: Roessler/dpa

Eine Wölfin scheint sich im westlichen Landkreis Eichstätt weiterhin ausgesprochen wohlzufühlen. Im Mai vergangenen Jahres wurde das Tier vom Landesamt für Umwelt als standorttreu eingestuft und erhielt die offizielle Bezeichnung GW1613f. Grundlage waren mehrere genetische Nachweise und Bilder der Wölfin von Wildtierkameras – die ersten von Mitte 2020.

Einen Partner hat sie offensichtlich nach nunmehr zwei Jahren noch nicht gefunden: „Derzeit müssen wir weiter davon ausgehen, dass im westlichen Landkreis Eichstätt nur die Wolfsfähe GW1613f anwesend ist“, sagt der Wolfsbeauftragte des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), Willi Reinbold. Aktuell werden 25 Losungsproben untersucht, die DNA-Auswertung werde aber erst Ende Juli vorliegen. Darüber hinaus ist die Wölfin noch mehrere Male in diverse Fotofallen getappt.

Spätestens seit dem sicheren Nachweis sind Weidetierhalter dazu angehalten, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die sogenannte Förderkulisse umfasst den gesamten Landkreis Eichstätt bis auf die östlichen Gebiete und streift sämtliche benachbarten Landkreise inklusive der Stadt Ingolstadt. Innerhalb dieses Gebiets haben Weidetierhalter die Möglichkeit, sämtliche Kosten für die Installation eines wolfssicheren Elektrozauns vom zuständigen Landwirtschaftsamt erstattet zu bekommen. Das gilt auch für die Anschaffung von Herdenschutzhunden.

Willi Reinbold hatte schon mehrere Male an die Betreffenden appelliert, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Jetzt dränge die Zeit, betont er gegenüber unserer Zeitung: Bislang gibt es noch Schadenersatz für Wolfsübergriffe auf Weidetiere. Diese „freiwillige Leistung“ falle allerdings im Fördergebiet Eichstätt Mitte Juni weg, „falls kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist“, erläutert Reinbold. Sprich: Wenn die Wölfin oder ein Wolf ein ungesichertes Weidetier reißt, bleibt der Halter ab Mitte des Monats auf den Kosten sitzen.

Eine Gefährdung sei niemals auszuschließen, macht der Wolfsexperte deutlich – auch nicht durch die „Eichstätter Wölfin“: Auf ihr Konto gehen bislang zwar „nur“ mehrere Rehrisse, aber im nördlichen Landkreis wurde erstmals ein Schafriss registriert. Momentan laufen Reinbold zufolge Untersuchungen, ob GW1613f dafür verantwortlich ist.

kno