Hitzhofen
Vereine dürfen Bürgerbus ausleihen

Gemeinderat Hitzhofen berät zudem über Photovoltaik-Freiflächenanlagen

01.09.2022 | Stand 22.09.2023, 6:10 Uhr

Den Bürgerbus der Gemeinde können sich nun auch die Ortsvereine ausleihen. Foto: Templer

Von Josef Templer

Hitzhofen – Nach Inbetriebnahme des Bürgerbusses im Juni sollen nun auch die Ortsvereine die Möglichkeit bekommen das Fahrzeug auszuleihen. Das hat der Gemeinderat Hitzhofen in seiner jüngsten Sitzung entschieden.

Dabei galt es vor allem, die Gebühren für die Ausleihe festzulegen. Einig waren sich die Ratsmitglieder, dass das Fahrzeug vollgetankt übergeben wird und vollgetankt zurückgegeben werden muss. Die Ausgabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen durch Gemeinderatsmitglied und Bürgerbusbeauftragten Winfried Dworak (BFH) und die Abrechnung über die Gemeindeverwaltung.

Unterschiedliche Vorschläge aus dem Gremium und der Kämmerei führen letztendlich zu folgendem einstimmigen Ergebnis: Die Ausleihe des Bürgerbusses der Gemeinde ist nur für die ortsansässigen Vereine und Organisationen möglich. Die Tarife sind eine Tagespauschale von 30 Euro bei 300 Freikilometern. Darüber hinaus werden 15 Cent je Kilometer berechnet.

Der Gemeinderat stimmt Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich zu, hat aber noch Beratungsbedarf was die Auswahl und Größenordnung der Flächen betrifft. Die Verwaltung soll nun ein Standortkonzept mit möglichen geeigneten Flächen entwickeln, die dann in weiteren Sitzungen in das Auswahlverfahren kommen. Ziel sei ein Kriterienkatalog um geeignete Standorte ermitteln zu können.

Wie Bürgermeister Roland Sammüller (SPD) erläuterte, war das im Mai vorgestellte Solarparkkonzept von Greenovative aus Nürnberg Auslöser dieses Themas. Dabei sollen 25,7 Hektar landwirtschaftliche Fläche überbaut werden. Der Stromertrag liegt bei rund 33000 Megawattstunden pro Jahr. Für die Flächen wurde damals die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans beantragt. Zwischenzeitlich ist eine weitere Projektvorstellung eines Anbieters aus Augsburg für eine Freiflächenanlage von 15,2 Hektar eingegangen und ein Landwirt beantragt die Ausweisung als Vorranggebiet für einen Acker mit rund 8,6 Hektar. In Summe würde das bedeuten, dass etwa 50 Hektar als PV-Freiflächenanlagen in Planung wären.

Die Gemeinde umfasst eine Fläche von insgesamt 3382 Hektar. Bei der aktuellen politischen Vorgabe von zwei Prozent zugunsten PV-Freiflächenanlagen wären das 67,5 Hektar. Im Gremium bestanden große Bedenken, weil das angepeilte Ausbauziel von zwei Prozent der Gesamtfläche aufgrund der großen Waldflächen der Gemeinde von rund 1900 Hektar sehr hoch ist. Insbesondere würden die großen Forstflächen zu einer verhältnismäßig überproportionalen Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen mit PV-Freiflächenanlagen führen. Neben der Klimaneutralität sei aber auch die Lebensmittelherstellung sehr wichtig, so der Tenor im Gemeinderat. Einigkeit herrschte, dass PV-Aufdachanlagen für kommunale Liegenschaften forciert werden müssten.

EK