Eichstätt – Die Stadtwerke weisen zu Beginn der Frostperiode darauf hin, dass die Grundstückseigentümer in Eichstätt, Marienstein, Rebdorf und Wasserzell verpflichtet sind, die Wasserzähler vor Beschädigung, insbesondere vor Einwirkung Dritter, vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser und vor Frost zu schützen. Frostschäden am Wasserzähler gelten den Angaben zufolge nicht als Einwirkung höherer Gewalt und sind deshalb vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Stadtwerke empfehlen ferner, den Zählerstand des Wasserzählers von Zeit zu Zeit zu kontrollieren. So kann ein unnötiger...