Abkochgebot besteht weiter
Noch immer Keime im Wasser: Für Eichstätter Berggruppe und Stadtgebiet ist Chlorung erforderlich

17.09.2024 | Stand 17.09.2024, 15:50 Uhr |

Zwei Wochen lang wird das Wasser der Eichstätter Berggruppe und im Stadtgebiet nun gechlort. Symbolbild: Weißbrod, dpa

Nun steht fest: Im Gebiet der Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe und der Stadtwerke Eichstätt wird das Abkochgebot für Trinkwasser weiter aufrechterhalten – noch immer sind Keime im Wasser enthalten, wie eine erneute Beprobung ergeben hat.

  

Zur Desinfektion wird nun eine Chlorung durchgeführt. Das haben sowohl das Landratsamt als auch die Stadtwerke am Dienstagnachmittag mitgeteilt.

Die Reinigungen und Spülungen verschiedener Hochbehälter und des Leitungssystems hätten bislang nicht den gewünschten Erfolg erzielt, wie es erklärend dazu hieß. Aktuelle Proben, die man untersuchen hatte lassen, hätten noch immer eine Verkeimung aufgewiesen. Laut Stadtwerke-Chefin Silvia Dollinger seien im Wasser aber bereits weniger Keime als bei der letzten Beprobung gefunden worden.

Ab sofort wird gechlort



Seitens des Gesundheitsamts habe man sich nun neben dem Abkochgebot zur Chlorung entschieden. Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz gechlort. Von der Chlorung betroffen ist damit auch das Netzgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe. Die Konzentration bewegt sich innerhalb der von der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte.

Gesundheitliche Bedenken gibt es nicht, wenn das System mit Chlor versetzt wird: Die Maximalkonzentration des Chloranteils werde 0,3 Milligramm pro Liter nicht überschreiten, hieß es erklärend dazu. Bei dieser Menge werde das Chlor als Geruch zwar wahrnehmbar sein, im Verzehr sei das aber unbedenklich. Lediglich für Aquarien ist gechlortes Wasser nicht geeignet.

Abkochgebot gilt weiterhin



Die Chlorung wird voraussichtlich etwa zwei Wochen andauern. Eine erneute Beprobung ist dann für die kommende Woche geplant. Sollten dabei dann keine Keime mehr festgestellt werden, kann das Abkochgebot voraussichtlich aufgehoben werden, hieß es weiter vom Landratsamt.

Betroffen von dem Abkochgebot und der Chlorung ist das gesamte Gebiet der Stadt Eichstätt mit ihren Ortsteilen (ausgenommen Blumenberg und Kinderdorf Marienstein). In der Gemeinde Adelschlag sind die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen betroffen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.

EK



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