Die geplante Krankenhausreform sieht insgesamt 65 Leistungsgruppen vor. Die für die Krankenhausplanung nach wie vor verantwortlichen Länder sollen entscheiden, welche Klinik welche Leistungsgruppen erhält. Dafür müssen bestimmte, vorgegebenen Qualitätsstandards eingehalten werden. Kooperationen oder Verbünde sind zur Erfüllung dieser Kriterien erlaubt.
Womit der geplante Klinikverbund der Krankenhäuser in der Region ins Spiel kommt, dessen Umsetzung nach einer negativen Bewertung durchs Bundeskartellamt bei einer Voranfrage zuletzt einen Rückschlag erlitten hat. Nun hoffen die Akteure auf...