Bistum Eichstätt
Missbrauchsvorwürfe: Aufenthaltsverbot für zwei Geistliche im Kreis Neumarkt

29.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:18 Uhr

Gleich zwei Fälle wurden nun bekannt. Symbolbild: dpa

Das Bistum Eichstätt hat ein Aufenthaltsverbot gegen einen Ordensangehörigen ausgesprochen, der von seinem Orden im Landkreis Neumarkt stationiert war. Zudem wurde gegen einen weiteren Priester aus dem Landkreis eine Voruntersuchung eröffnet.



Das könnte Sie auch interessieren: Missbrauchsprozess gegen Pfarrer: Waren die Doktorspiele eine Masche?

Das meldet die Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit in einer Pressemitteilung am Mittwoch. Im ersten Fall hat demnach die externe Ansprechperson des Ordens nach Vorwürfen wegen übergriffigem Verhalten die Staatsanwaltschaft informiert. Diese hat das Verfahren allerdings im Mai vergangenen Jahres eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlen würde. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe der Orden den Mitbruder aus dem Landkreis Neumarkt aber abgezogen, so der Pressedienst. Das Bistum Eichstätt habe als Vorsichtsmaßnahme zudem ein Aufenthaltsverbot gegen den Ordensangehörigen ausgesprochen und auch den Heiligen Stuhl umgehend über diese Maßnahme informiert.

Die vorliegenden Unterlagen sowie Aussagen wurden vom Orden nach Rom geschickt und der Glaubenskongregation vorgelegt, von der sie nun eine Rückmeldung erwartet, heißt es weiter.

Kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet



In einem weiteren Fall wurde gegen einen Priester aus dem Landkreis Neumarkt eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet. Das Bistum Eichstätt hat demnach Ende März 2023 durch den Geistlichen selber von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn und von der Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei erfahren, meldet die Pressestelle in einer weiteren Presseaussendung. Der Tatvorwurf lautet laut dem Bistum Eichstätt sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Vorsichtshalber seien deshalb gegen den Geistlichen umgehend Maßnahmen gemäß der Interventionsordnung verhängt worden. Er wurde vom pastoralen Dienst freigestellt, es wurde ein Aufenthaltsverbot für seinen bisherigen Wohn- und Wirkungsort ausgesprochen.

Außerdem habe Generalvikar Michael Alberter seinen Amtsverzicht angenommen. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, heißt es von Seiten des Bistums. Die Bezüge werden aufgrund seiner Freistellung bis auf weiteres gekürzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien der betroffenen Gemeinde wurden informiert.

Auf Anfrage der Mediengruppe Bayern bestätigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Ermittlungsverfahren gegen den Mann. Es werde wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a Strafgesetzbuch) ermittelt. Der Beschuldigte soll demnach gegenüber einem Kind pornographische Inhalte geäußert haben. Auch die Wohnungsdurchsuchung bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Die Ermittlungen dauern an.

red