Altmühl-Jura
Lenkungsausschuss sagt dreimal „Ja“ und zweimal „Nein“

„Unterstützung Bürgerengagement“: Lenkungsausschuss von Altmühl-Jura verteilt das Restbudget

28.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:03 Uhr

Der Lenkungsausschuss von Altmühl-Jura hat am Mittwochabend getagt. Foto: F. Rieger (Archiv)

Kleinere Projekte, die dem gemeinschaftlichen Bürgerengagement dienen – dafür konnten über das LAG-Management von Altmühl-Jura in diesem Jahr Fördermittel verteilt werden (wir berichteten). Der „Kleinprojektefonds“ traf in der Region einen Nerv, es gab ausgesprochen viele Anträge, über die im Frühjahr/Frühsommer vom Lenkungsausschuss beschieden wurde. Vor wenigen Wochen konnte Altmühl-Jura nun aber noch einmal einen neuen Aufruf starten, es stand ein Restbudget zur Verfügung – weil andere Projekte günstiger ausgefallen beziehungsweise in einem Fall nicht zur Umsetzung gekommen waren.

Am Mittwochabend fand jetzt auf digitalem Wege eine Sitzung des Lenkungsausschusses statt, bei der über die fünf eingegangenen Anträge beraten wurde. Unter der Leitung des Altmühl-Jura-Vorsitzenden Andreas Brigl und der LAG-Managerin Lena Oginski wurde rege diskutiert. Letztlich ging der Daumen in drei Fällen nach oben.

Folgende Anträge hatte es gegeben:

Die Jagdgenossenschaft Wolfsbuch möchte den „Eglofsdorfer Weg“ – einen Feldweg – „durch die Einbringung von feinem Schotter dazu ertüchtigen“, dass er auch für Radfahrer nutzbar ist. Das sei notwendig, um anknüpfend an den neuen Radweg zwischen Eglofsdorf und Straßenkreuzung Arnbuch/Wolfsbuch auch eine Verbindung zwischen dieser Kreuzung und dem Ort Wolfsbuch zu schaffen. Im Gremium gab es große Bedenken, ob der Bürgerengagement-Topf die passende Förderkulisse für ein solches Vorhaben sei. In der Regel gebe es in den Kommunen in Kooperation mit den Jagdgenossenschaften andere Modelle. Der Lenkungsausschuss lehnte den Antrag aus Wolfsbuch geschlossen ab.

Anders war es bei einem weiteren Ansinnen aus diesem Beilngrieser Ortsteil. Die Landjugend Wolfsbuch hat sich entschlossen, eine Art Schäferkarren, den man für den Volksfestzug 2019 errichtet hatte, umzubauen – und zwar in einen Toilettenwagen. Einen solchen könnten alle Vereine im Ort für ihre Veranstaltungen und Feste brauchen. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Antrag positiv beschieden.

Der Kulturförderkreis Berching hatte folgendes Projekt angemeldet: Da inzwischen nicht mehr in der alten Kulturfabrik Theater gespielt wird, sondern in der neu errichteten Kulturhalle, sieht man sich der Herausforderung gegenübergestellt, dass dort nicht einfach Umbauten für ein Bühnenbild vorgenommen werden dürfen. Man wünscht sich daher ein separates Bühnenbild, das man bei Bedarf auf der Bühne in der Kulturhalle aufstellen kann. Dafür ist eine entsprechende Unterkonstruktion erforderlich. Im Lenkungsausschuss kam die Frage auf, inwiefern hier über die allgemeine Bedeutung von Kunst hinaus ein Bürgerengagement der Allgemeinheit gefördert werde. Es wurde angeregt, dass diese Bühnenbild-Konstruktion dann zumindest auch anderen Interessierten bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden solle. Dem Förderantrag wurde letztlich geschlossen zugestimmt.

Bei einer Gegenstimme angenommen wurde auch ein Antrag, den „D’Bohauser“ gestellt hatten. Eine Gruppe von Bürgern möchte im Zentrum des Kindinger Ortsteils Badanhausen drei Pflanztröge aus langlebigem Material errichten. „Bepflanzung als Gemeinschaftsaufgabe“ sei das Motto, das nicht zuletzt mit Blick auf den starken Zuzug in Badanhausen gepflegt werden soll.

Einstimmig abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Feuerwehr Aschbuch. Hier hatte der Wunsch darin bestanden, Unterstützung bei der Ausstattung eines renovierten Raumes für die Jugendfeuerwehr im alten Feuerwehrhaus zu erhalten. Es sollen Gerätschaften wie ein Fernseher, ein Kühlschrank oder auch Deckenleuchten beschafft werden. Der Lenkungsausschuss fürchtete, hier Begehrlichkeiten in vielen Orten zu wecken, die man unmöglich bedienen könne – und man war sich einig, dass es sich hierbei nicht originär um die Förderung von Bürgerengagement handeln würde.

Auf die drei positiv beschiedenen Anträge wird nun aufgrund der begrenzten Restmittel jeweils „nur“ eine Summe von 945,19 Euro verteilt – was weniger ist als die ursprünglich in Aussicht gestellte 90-Prozent-Förderung. Sollte von den drei Empfängern jemand unter diesen Bedingungen zurückziehen, würde der Zuschuss für die anderen beiden entsprechend steigen. Selbiges wäre der Fall, sollte bei anderen Projekten nicht die gesamte Fördersumme abgerufen werden.

DK