Buxheim
Keine Urnenwand für Friedhof Buxheim

Mit 14:1 Stimmen Antrag abgelehnt – Tauberfeld als Möglichkeit – Hebesätze bleiben gleich

07.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:20 Uhr

Auf dem Neuen Friedhof in Buxheim werden Urnenbestattungen auf zwei Baumgrabfeldern angeboten. Eine zusätzliche Urnenwand, wie sie eine Buxheimer Bürgerin nun beantragt hat, wird daher in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden. Foto: Gemeinde Buxheim (Archiv)

Auf dem gemeindlichen Teil des Buxheimer Friedhofs wird in absehbarer Zukunft keine Urnenwand errichtet werden. Einen entsprechenden Antrag hatte eine Bürgerin an die Gemeinde gestellt.

Für das Gremium galt es demnach eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Wollen wir eine Urnenwand als zusätzliche Bestattungsform anbieten? Mit 14:1 Stimmen gegen den Antrag fiel die Entscheidung dann deutlich aus.

Als Begründung nannten die Gemeinderäte die unterschiedlichen Bestattungsformen, die in Buxheim bereits vorgehalten werden: „Es existieren etwa 130 Baumgräber für jeweils zwei Urnen. Zum jetzigen Zeitpunkt brauchen wir deshalb keine zusätzliche Urnenwand“, fasste Bürgermeister Benedikt Bauer das Meinungsbild zusammen. Anders verhalte sich die Situation in Tauberfeld, wo bislang nur Erdbestattungen angeboten werden: „Im Zuge der Fertigstellung der neuen Friedhofsmauer kann man die Möglichkeit einer Urnenwand prüfen“, so Benedikt Bauer.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben in Buxheim auch im kommenden Jahr bei 330 Prozent. Darin waren sich die Gemeinderäte einig. Bürgermeister Bauer wies allerdings darauf hin, dass im Zuge der derzeit laufenden Grundsteuerreform die veralteten Einheitswerte durch eine Neuberechnung ersetzt werden. Die „neue“ Grundsteuer werde erstmalig 2025 fällig, weshalb eine Anpassung der Hebesätze 2024 sehr wahrscheinlich sei.

eom