Die Erschließung neuer Wohngebiete ist immer ein spannendes Thema – vor allem, wenn es um größere Flächen geht. Kürzlich diskutierte der Gemeinderat von Hepberg über den Vergabekriterienkatalog des neuen Wohngebiets „Nord IV“ im nördlichen Teil der Gemeinde und legte diesen fest. Die Ratsmitglieder hatten viele Ideen und eigene Vorschläge, so dass es zu einer lebhaften Diskussion kam.
Einer der wichtigsten Faktoren, die künftige Bauherren berücksichtigen müssen, sind die Kosten für ein Grundstück. In Hepberg ist der amtliche Bodenrichtwert auf 700 Euro pro Quadratmeter festgesetzt – ein Wert, der im Gemeinderat heftig diskutiert wurde. Die Verwaltung schlug ursprünglich diesen Wert für den Verkauf der Grundstücke in „Nord IV“ vor, weil die Haushaltslage auf absehbare Zeit äußerst angespannt sein werde. Die Bayerische Gemeindeordnung verbietet zudem, Grundstücke weit unter ihrem Wert zu verkaufen.
700 Euro pro Quadratmeter zu hoch
Trotzdem waren viele Ratsmitglieder der Meinung, dass 700 Euro je Quadratmeter ein zu hoher Preis für künftige Bauherren sei. In der Folge wurden aus dem Gremium mehrere Vorschläge für niedrigere Werte unterbreitet. Schließlich schlug Ratsmitglied Kerstin Elias (FHB) einen Preis von 650 Euro vor, der die Mehrheit fand. Verwaltungsleiter Franz Schießl merkte an, dass dieser Wert wahrscheinlich der niedrigste sei, den die Kommunalaufsicht genehmigen würde. Außerdem könne bei diesem Wert auf die in den EU-Kriterien ansonsten zwingend nötige Prüfung der Einkommens- und Vermögensobergrenzen verzichtet werden.
Innerhalb von fünf Jahren muss Bau begonnen werden
In der Gemeinderatssitzung schlug Bürgermeister Raimund Lindner (FHB) zudem ein dreistufiges Verfahren zum Anbieten von Grundstücken vor, um deren Marktfähigkeit zu verbessern. Viele Ratsmitglieder hielten dies jedoch für zu übereilt, so dass die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut diskutiert wird. Der Gemeinderat einigte sich auch auf eine Frist für die Bebauung der Grundstücke, wobei ein Vorschlag von Pitt Maier (CSU) die Abstimmung gewann. Die Frist wird auf sieben Jahre festgelegt, wobei mit dem Bau innerhalb von fünf Jahren begonnen werden muss. Außerdem besteht eine 15-jährige Eigennutzungspflicht ab dem Zeitpunkt der Beurkundung, wobei die Vermietung einer Wohnung erlaubt ist.
Liste von Kriterien wurde aufgestellt
Die Bauherren müssen außerdem Photovoltaikanlagen installieren und eine Zisterne zur Regenwassernutzung auf ihren Grundstücken einrichten. Während der Ratssitzung wurde eine Liste von Kriterien aufgestellt, um eine gerechte Entscheidungsfindung bei der Grundstücksvergabe zu gewährleisten. Dazu gehörte die Berücksichtigung von Faktoren wie Einheimischenstatus, Familienstand, Kinder, Grad der Behinderung und Grad der Pflegebedürftigkeit.
Interessentenliste gibt es bald auf Homepage der Gemeinde
Die Gemeinde stellt in „Nord IV“ den Bauwerbern auf einer Fläche von 2,7 Hektar 41 Grundstücke für Wohnhäuser unterschiedlicher Art zur Verfügung. Das Baugebiet „Nord IV“ liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A9. Das Gebiet ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und wird den Bewohnern eine sehr gute Anbindung an das weitere Umfeld bieten, hieß es. Die Größe der Bauparzellen wird zwischen 237 bis 622 Quadratmeter liegen. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich gegen Ende 2023 abgeschlossen sein. Interessenten an einem Grundstück im neuen Baugebiet können sich in Kürze direkt auf der von der Gemeinde Hepberg eingerichteten Interessentenliste unter www.baupilot.com/hepberg registrieren.
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