Auf den ersten Blick soll alles so bleiben, wie es ist. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Eichstätt sollen auch ab 2025 400 Prozent betragen. Dass sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger dennoch etwas ändern wird, daraus machte Stadtkämmerer Herbert Rehm am Donnerstagabend im Haupt- und Werkausschuss keinen Hehl. Denn die Hebesätze seien nicht das Entscheidende bei der aktuellen Grundsteuerreform: „Die ganze Berechnungsgrundlage des Finanzamtes hat sich verändert“, sagte Rehm im Gremium, „und bis auf die Hebesätze haben wir als Stadt darauf keinen Einfluss.“