Schernfeld
Gemeinderat möchte einen Supermarkt im Ort

Grundsteuerhebesätze bleiben unverändert

26.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:36 Uhr

Diese Fläche im südlichen Teil von Schernfeld hat der Gemeinderat als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen. Foto: Bauer

Schernfeld – In Schernfeld soll sich ein Supermarkt ansiedeln. So lautet zumindest das vom Gemeinderat ausgegebene Planungsziel, das mit der Änderung des Flurnutzungsplans im südlichen Teil des Ortes (Flurnummer 112) erreicht werden soll.

Mit dem „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ will man potenziellen Nahversorgern die richtigen Rahmenbedingungen bieten. Welcher Supermarkt sich hier ansiedeln will, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Eine Entscheidung darüber kann erst im Laufe des Verfahrens getroffen werden, welches noch Zeit in Anspruch nehmen werde, hieß es im Gemeinderat. Zudem hänge diese Entscheidung stark von der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ab.

Um die Vergabe der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinde Schernfeld ging es in einem weiteren Punkt. Der Gemeinderat beschloss, dem Vorschlag des Energieausschusses zu folgen. Damit sind zusammen mit der Vergabe aus der ersten Runde 77,4 Hektar ausgewiesen. Aktuell wurden an Sondergebietsflächen an Anumar Schernfeld I 7,21 Hektar, an Anumar Schernfeld II und III 7,19 Hektar und an Südwerk Sappenfeld 5,9 Hektar vergeben.

Weitere Punkte der Gemeinderatssitzung waren Bauanträge in Schernfeld, Schönau und in Workerszell, die allesamt das gemeindliche Einvernehmen erhielten. Der Rat stimmte dem Kooperationsvertrag über Bau und Unterhalt eines Radwegs entlang der B13 vom Geländer bis zur Gemeindegrenze am Siebnkreuzhof zu. Den Hebesatz für die Grundsteuern A und B belässt man unverändert bei 320.

zba