Adelschlag
Erhalt des Adelschlager Rathauses: Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid ab

Formelle Fehler bei den eingereichten Unterschriftenlisten

28.06.2022 | Stand 22.09.2023, 21:50 Uhr

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Adelschlager Rathauses ist unzulässig. Foto: Kleinhans

Von Dominik Alberter

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Adelschlager Rathauses ist unzulässig, einen Bürgerentscheid wird es auf dessen Grundlage nicht geben. Dies stellte der Gemeinderat von Adelschlag einstimmig in der vergangenen Sitzung fest.



Dem zuvor ging eine Prüfung und Beurteilung der am 3. Juni 2022 vom Initiator des Bürgerbegehrens eingereichten Unterschriftenlisten, die von der Gemeinde in Vertretung des Bürgermeisters Andreas Birzer beauftragt wurde. Diese führten sowohl eine Münchner Anwaltskanzlei als auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes durch. Auf den Unterschriftenlisten hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Frage „Sind Sie dafür, dass das alte Schulhaus beziehungsweise Rathaus in Adelschlag dauerhaft erhalten bleibt, insbesondere nicht abgerissen wird?“ befürwortet. „Im Vorfeld fanden Gespräche mit dem Hauptinitiator statt, bei denen er von Seiten der Verwaltung auf die Satzung für Bürgerbegehren hingewiesen und mit Zusatzinformationen wie Musterunterschriftenlisten ausgestattet wurde“, sagte Bürgermeister Birzer. Trotz dieser Hilfestellungen waren die abgegeben Listen sowohl formell als auch materiell in jeglicher Hinsicht mangelhaft, wie auch von Experten bescheinigt wurde.

So fehlt auf dem ersten Teil der Unterschriftenlisten die Fragestellung, die nur auf dem Deckblatt ersichtlich ist. Diese muss aber laut den formellen Anforderungen auf jeder Seite abgedruckt sein, unter anderem um eine Zweckentfremdung der Unterschriften zu verhindern. Auch die Fragestellung selbst wurde als nicht zulässig erklärt und verstößt gegen das Irreführungs- und Täuschungsverbot, da es sich beim Rathaus nur um eine Einzelmaßnahme des Gesamtprojektes „Gemeindezentrum“ handelt, und keinerlei Auskunft darüber gibt, was mit den weiteren Planungen zur Ausgestaltung der Fläche geschehen soll. Weiterhin könnten Unterzeichner nur in Einzelfällen überprüft werden, da beispielsweise Geburtsdaten fehlten und Angaben nicht lesbar sind. Mittlerweile haben sich auch mehrere Personen bei der Gemeinde gemeldet und ihre Unterschrift wieder zurückgezogen. Als weiterer, schwerwiegender Mangel und somit Hinderungsgrund für die Zulassung des Begehrens wird das Ausscheiden eines der Initiatoren vor Einreichung der Unterschriftenlisten gewertet. In der Stellungnahme heißt es hierzu, dass bei Ausscheiden einer vertretungsberechtigten Person in den Unterschriften ein Vertreter benannt werden müsse, was ebenfalls nicht erfolgt ist.

Kritik wurde von Ratsseite an dem Hauptinitiator des Begehrens laut, der sich bei keiner der öffentlichen Gemeinderatssitzungen blicken ließ und jegliche Einsicht vermissen ließ. „Im Ort und in der Gemeinde Adelschlag hat dieses Verfahren viel Unruhe verursacht. Ich hoffe, dass sich die Wogen nun wieder glätten“, schloss Bürgermeister Birzer seine Ausführungen. Den Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens lehnte der Gemeinderat einstimmig ab.

Zugestimmt wurde hingegen dem Erlass einer neuen Durchführungssatzung, die allgemeine Abläufe und Vorgaben zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt. Die alte Satzungsvorlage stammt noch aus dem Jahr 1998, inzwischen wurden einige zitierte Rechtsnormen aus der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung sowie dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzt geändert. Nach der neuen Satzung ist nun auch die pauschale Zusendung der Briefabstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten zulässig, wie beispielsweise beim vergangenen Bürgerentscheid im Markt Nassenfels praktiziert. „Dank dieser Maßnahme konnten größere Personenansammlungen im Rathaus vermieden und nebenbei die Wahlbeteiligung erhöht werden“, resümierte Bürgermeister Birzer. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens für die Zulassung des Bürgerentscheids zum alten Rathaus wird der Satzungsbeschluss erst nach dem Abschluss bekannt gemacht. (Weiterer Bericht aus der Sitzung folgt.)

EK