Eichstätt/Weißenburg
Geflügelpest: Landratsämter ordnen verschärfte Maßnahmen an

Geflügelschauen und Fütterung von Wildtieren ab sofort verboten

25.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:33 Uhr

Foto: Bauer, Archiv

Die Landratsämter in Eichstätt und Weißenburg-Gunzenhausen haben Allgemeinverfügungen erlassen, in denen sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest angeordnet werden. Darin ist auch das Verbot von Geflügelschauen geregelt.

Aktuell treten Fälle von Geflügelpest in großer Zahl bei Wildvögeln in ganz Europa auf. Seit Juni 2022 wurden in Deutschland 294 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 63 Fälle in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Seit Oktober sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden

Die nun erforderlichen Maßnahmen erfolgen bayernweit ab Sonntag: Durch die Anordnungen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten laut den Landratsämtern für Geflügelhaltungen von bis zu 1000 Tieren und umfassen etwa das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe. Auch Ausstellungen, Märkte und Schauen mit Geflügel werden verboten. Das Füttern von Gänsen, Greifvögeln, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögeln ist ab sofort untersagt.

lkr/red