Eichstätt – Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2023/24 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.
Diese können demnach vom Landratsamt aber nur gewährt werden, wenn die Gesamtkosten der Beförderung eine Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr oder von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen. Bei...