Der Kirchplatz und das Ortszentrum sind oft das Herzstück einer Gemeinde, so auch in Lenting. Hier wurden vom Gemeinderat Anstrengungen unternommen, um die künftige städtebauliche Entwicklung bei Ersatzbauten sinnvoll zu steuern.
Bürgermeister Christian Conradt (CSU) stellte in der jüngsten Sitzung die Entwicklungspläne vor, die darauf abzielen, sowohl für den Kirchplatz als auch das Ortszentrum realistische Regelungen zu finden.
Aus zwei Plänen wurde jetzt einer
Natürlich genießen die bereits bestehenden Bauten weiterhin Bestandsschutz, wie der Bürgermeister betonte. Gerade in Hinblick auf die großflächigen landwirtschaftlichen Anwesen in dem Bereich wollte die Gemeinde Lenting klare Vorgaben setzen, wie Ersatzbauten bei Verkauf oder Erbschaft aussehen könnten. Neu ist, dass die Bebauungspläne „Ortskern“ und „Kirchplatz“ nun zu einem Plan „Ortskern“ zusammengefasst wurden. Die Gemeinde hat außerdem bereits das Gespräch mit den Anwohnern und Eigentümern gesucht und nach Aussagen des Bürgermeisters „realistische Regelungen“ angestrebt.
Ziel des neuen Bebauungsplans: „Das charakteristische Ortsbild soll erhalten bleiben“, so Conradt. Die historischen landwirtschaftlichen Anwesen in dem Bereich, die auf der Grenze zur Straße errichtet wurden, dürfen auch bei Ersatzbauten dort errichtet werden. Satteldächer sind zwingend vorgeschrieben, wobei die Dächer mit Ziegel- und Betonmaterial in roter, schwarzer oder anthrazit-grauer Farbe eingedeckt werden müssen. Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig.
Grelle Wandfarben sind nicht zulässig
Als „maßvolle Nachverdichtung“ wurden vier Wohneinheiten je Einfamilienhaus und zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte zugelassen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind grelle Wandfarben nicht zulässig. Im Überschwemmungsgebiet des Manterinbachs darf natürlich auch weiterhin nicht gebaut werden. Eine Grundflächenzahl wurde nicht festgesetzt, weil es in dem Bereich viele große, aber auch sehr viele kleine Grundstücke gibt, so der Rathauschef. Die Eigentümer kleinerer Grundstücke wären dadurch benachteiligt.
Insgesamt ist laut Conradt der Spagat zwischen den Interessen der Eigentümer und der städtebaulichen Entwicklung geglückt. Der Lentinger Gemeinderat machte dann auch Nägel mit Köpfen: Einstimmig grünes Licht gab es für den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Ortskern“, der somit in die erste öffentliche Auslegung geht.
Ein weiteres baurechtliches Thema beschäftigte das Gremium: Einstimmig aufgehoben wurde der frühere Gemeinderatsbeschluss, nach welchem Rasengittersteine mit 60 Prozent bei der Berechnung der GRZ II angesetzt werden sollten. „In der Praxis führt das zu Problemen“, sagte Bürgermeister Conradt. Vor allem erkennt das Landratsamt Eichstätt den Grundsatzbeschluss nicht an, wodurch für jedes Bauvorhaben trotzdem eine Befreiung notwendig ist.
Einstimmig festgestellt wurde außerdem die Jahresrechnung für 2023. Diese schloss mit einem Gesamthaushaltsvolumen von rund 19 Millionen Euro. Nachträgliche Informationen gab es vom Kämmerer Dieter Herrmann zu den Jahresrechnungen 2019 bis 2021: Bei zwei Baumaßnahmen mussten dringliche Anordnungen von einmal 7500 Euro und einmal 7700 genehmigt werden, um den Baufortschritt bei zwei verschiedenen Baustellen nicht zu gefährden. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, diese Information nun auch an den Gemeinderat nachzureichen.
Artikel kommentieren