Lenting - Landkreis Eichstätt
Einstimmiger Beschluss

Lentinger Gremium billigt zwei Bebauungspläne für bereits bebaute Flächen

13.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:36 Uhr

Für den schön geschückten Christbaum vor dem Lentinger Rathaus gab es Lob in der Gemeinderatssitzung. Foto: Vogl

Nägel mit Köpfen machte der Lentinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung hinsichtlich der beiden Bebauungspläne „Dichterviertel“ und „Am Wald“. In beiden Fällen wurde ein Bebauungsplan über bereits bebautes Gebiet gelegt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss dazu konnte jeweils einstimmig getroffen werden.

Mit der Genehmigung dieser Pläne hat der Gemeinderat die notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass diese Gebiete in einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Weise entwickelt werden. Volker Schindler vom Ingolstädter Büro Weinzierl stellte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit kurz vor. Von den Fachbehörden gab es im Grunde keine Einwände gegen die Bebauungspläne. In beiden Fällen spielte das Landesamt für Denkmalpflege eine größere Rolle. Im Bereich „Dichterviertel“ forderte das Amt, im Bereich des vorhandenen Bodendenkmals von großen Bodeneingriffen wie Tiefgaragen abzusehen. Hier werden weitere Bodendenkmäler vermutet. Generell ist für Bodeneingriffe dort eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig.

Baugebiet vor Bodendenkmal

Die Anmerkung des Landesamts für Denkmalpflege für den Bebauungsplan „Am Wald“ sorgte für Erheiterung im Gremium: Weil als Bodendenkmal eine Straße aus der römischen Kaiserzeit vorhanden sei, schlug das Amt vor, „das Vorhaben“ woanders anzusiedeln. Das passiert natürlich nicht. Die Verwaltung entgegnete in ihrer Abwägung, dass der baulichen Entwicklung gegenüber dem Bodendenkmal der Vorzug zu geben sei. Guttenbergerstraße und Hausgrundstücke bleiben also, wo sie sind.

Landwirtschaftlicher Betrieb bleibt

Bei beiden Bebauungsplänen hatte es auch Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gegeben. Beim Dichterviertel hatte sich ein Landwirt gemeldet, der eine aktive Hofstelle betreibt und nun befürchtet, dem Innenbereich zugeordnet zu werden. Die Verwaltung reagierte und nahm die Hofstelle aus dem Umgriff des Bebauungsplans heraus. Wenn die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben werden sollte, muss der Bereich erneut geprüft werden.

Zwei weitere Stellungnahmen monierten die festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) und wollten großflächiger versiegeln dürfen. Ohne Erfolg: Aus Sicht der Verwaltung ist mit der festgelegten GRZ und der GFZ eine umfangreiche Nachverdichtung möglich. Die öffentlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Am Wald“ waren eher privater Natur und betrafen den Bau einer Garage sowie von Nebenanlagen.