Grundsatzentscheidung
Einfach absägen ist nicht gestattet: Wettstettener Rat befasst sich mit Bordsteinabsenkungen

31.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:11 Uhr

Einfach mal an der Bordsteinkante herumzusägen, wenn wegen einer neuen Einfahrt der Bordstein abgesenkt werden muss – wie auf dem im Wettstettener Gemeindegebiet aufgenommenen Foto zu sehen – bleibt auch zukünftig nicht gestattet. Foto: Gülich

Wird ein Grundstück neu bebaut oder die Einfahrt verlegt, muss der Grundstückseigentümer an der Zugangsstelle zum Anwesen sowohl den Gehweg als auch den Bordstein absenken.

Bisher war bei solchen Bordsteinabsenkungen in Wettstetten nur das Heruntersetzen gestattet. Da aber verstärkt festgestellt wurde, dass im Gemeindegebiet die Randsteine (unzulässigerweise) immer wieder abgesägt statt abgesenkt wurden, standen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats eine Diskussion zum weiteren Vorgehen sowie eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema auf der Tagesordnung.

Empfehlung Bauausschuss: Absägen zulassen



In der Sitzung vergangenen März hatte der Bauausschuss die Frage bereits intensiv besprochen. Die Empfehlung des Gremiums an den Gemeinderat: Als weitere Option der Absenkung sollte auch das Absägen zugelassen werden – bei fachgerechter Ausführung, Anpassung der betroffenen Gehwegfläche (die in jedem Fall zu erfolgen hat) und der Voraussetzung, dass die Substanz des Bordsteins durch das Absägen keinen Schaden nimmt. „Das ist die große Frage“, fasste Bürgermeister Gerd Risch (FW) das Problem zusammen: „Beim Absägen könnte die Stabilität des Bordsteins leiden, beim Absenken greife ich in die Straße ein, wodurch deren Lebensdauer beeinträchtigt werden könnte.“ Das Tiefbauamt des Landkreises Eichstätt hatte auf Anfrage mitgeteilt, dass das Landratsamt Absägearbeiten nur an neu sanierten Straßen/Gehwegen mit Granitbordsteinen zulasse. Von diesem Vorgehen, verschiedene Straßen und Materialien zu differenzieren, distanzierte sich die fraktionslose CSU-Gemeinderätin Betty Weitzel-Oeth:

Ganzheitliche Lösung wird gefordert



„Das ergibt ein Durcheinander, ich bin für eine einheitliche Lösung.“ Dem stimmte Rathauschef Risch zu. Es könne ja auch niemand etwas dafür, ob er Granit oder Beton vor dem Grundstück liegen habe. Während die SPD- und die FW-Fraktion sich gegen das Absägen positionierten (SPD-Fraktionssprecher Michael Knöpfle: „Da ist dem Pfusch Tür und Tor geöffnet!“, FW-Gemeinderat Xaver Bauer: „Wer ein Haus baut, kann auch Gehweg und Bordstein ordnungsgemäß absenken, ein stabiler Gehweg ist wichtig.“), sprachen sich BWG und CSU als weitere Option zum Absenken für die Möglichkeit des Absägens aus. „Der Eingriff in die Straße hat mehr Nachteile“, befand der BWG-Vorsitzende Josef Schmidt.

Knappes Ergebnis: Antrag abgelehnt



Die Abstimmung über den Antrag, die „alte Lösung“ (Absägen nicht gestattet) beizubehalten, ging 9:9 aus. Damit war der Antrag abgelehnt. Der Beschluss, ein Absägen der Bordsteine im Gemeindegebiet zukünftig grundsätzlich zuzulassen, wenn die Sägearbeiten in einem Schnitt fachgerecht durch eine Fachfirma ausgeführt werden und der Grundstückseigentümer für zehn Jahre für die Unversehrtheit des Bordsteins haftet, wurde mit sechs Gegenstimmen gefasst.

Dem Tennisclub 77 sagte das Gremium für den Umbau von zwei Tennisplätzen – für die im Mai 2021 bereits 4000 Euro Zuschuss genehmigt worden waren – wegen der Preissteigerungen und einem Wechsel des Platzaufbaus weitere 1000 Euro zu.