Mit der Bauvoranfrage für den Neubau eines Fünffamilienhauses inklusive Garagen und Stellplätzen hat sich der Gemeinderat in Eitensheim in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Dem Bauwerber erteilte das Gremium hierfür eine Absage, da der Plan dem Bebauungsplan Nr.11 „Nord“ hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten und der Grundflächenzahl II widerspricht.