„Mutmaßliche Vorfälle“
Diözese Eichstätt greift durch: Kirchenrechtliche Prozesse gegen Priester

10.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:52 Uhr

Das Ordinariat in Eichstätt. Foto: Weigel, dpa

Die Diözese Eichstätt greift hart gegen drei ihrer Geistlichen durch: Gegen einen ist ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet worden, ein weiterer ist von seinem Dienst freigestellt worden, ein dritter hat von nach einem Strafbefehl auf sein Amt verzichtet. Warum die Priester freigestellt wurden und Strafverfahren laufen, teilte die Diözese nicht mit.



Wie die bischöfliche Pressestelle am Dienstagvormittag mitteilte, wurde gegen einen Priester aus dem Kreis Ansbach eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Man habe im Dezember „durch die externen Ansprechpersonen von mutmaßlichen Vorfällen“ erfahren, heißt es in der Presseerklärung. Man habe die Staatsanwaltschaft informiert und die entsprechenden Dokumente weitergegeben, außerdem sei der Geistliche „sofort“ von seinem Dienst freigestellt worden. Es gelte die Unschuldsvermutung, endgültige Maßnahmen würden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, heißt es in der Mitteilung. Man habe die Gremien der betroffenen Gemeinden informiert.

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Zudem wurde einer offiziellen Mitteilung des Bistums Eichstätt „gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Eichstätt ein kirchlicher Strafprozess aufgenommen“. Gegen den Geistlichen liege nach Angaben des Bistums ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Nach der kirchenrechtlichen Voruntersuchung habe der Apostolische Stuhl einen kirchlichen Strafprozess angeordnet. Dieser werde nun von einem kirchlichen Gericht im Bistum Eichstätt durchgeführt wird. Das Bistum war im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft von eingeleiteten Ermittlungen erfahren. Den Priester habe man vom Dienst freigestellt, seine Bezüge gekürzt. „Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des kirchlichen Strafprozesses verhängt“, heißt es weiter in der Erklärung der bischöflichen Pressestelle.

Generalvikar Michael Alberter hat außerdem den Amtsverzicht eines Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach angenommen. Gegen den Priester liege ebenfalls ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Offenbar waren Anfang 2021 gegen den Geistlichen Ermittlungen aufgenommen worden, der Priester habe die Diözese selbst darüber informiert. Auch seine Bezüge wurden daraufhin gekürzt, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Diese pausierte für die Zeit der strafrechtlichen Ermittlungen, damit die Ermittlungsergebnisse für das kirchliche Verfahren verwendet werden können. Nun wurde dieses wieder aufgenommen, über endgültige Maßnahmen entscheide man nach dem Abschluss.

red