Paulushofen
Biogasanlage im Landkreis Eichstätt: Bewährungsstrafen gegen Ex-Betreiber verhängt

Staatsanwaltschaft: Strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge in der Anlage bei dem Beilngrieser Ortsteil abgeschlossen

12.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:56 Uhr

Die strafrechtliche Aufarbeitung früherer Vorgänge in der Biogasanlage bei Paulushofen ist zum Abschluss gekommen, wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mitteilt. Foto: F. Rieger (Archiv)

Von Fabian Rieger

Die langwierigen Ermittlungen rund um Geschehnisse in der Biogasanlage beim Beilngrieser Ortsteil Paulushofen (Landkreis Eichstätt) sind zum Abschluss gekommen. Es wurden mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt.

Das hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mitgeteilt. So wurden gegen die damaligen Betreiber der Anlage per Strafbefehl Freiheitsstrafen von sieben bis zehn Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ermittlungen liefen mehr als zwei Jahre



Wie vielfach berichtet, hatte es Ende Januar 2020 eine polizeiliche Durchsuchung der Anlage bei Paulushofen gegeben. Wie die Staatsanwaltschaft damals auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ermittelte man wegen des Verdachts auf unerlaubten Umgangs mit Abfällen und auf Bodenverunreinigung. Mehr Details wurden über einen langen Zeitraum hinweg nicht genannt – auch nicht, als die Staatsanwaltschaft von unserer Zeitung und auch von Reportern des Bayerischen Rundfunks konkret mit dem Begriff der „Schlachtabfälle“ konfrontiert wurde.

Die Anlage wurde nach der Durchsuchung stillgelegt, sie ist inzwischen an einen neuen Besitzer veräußert worden. Dieser plant eine Umnutzung zum Biodüngerlager, die dafür notwendige Bauleitplanung ist aber noch nicht angelaufen.

Langwierige Ermittlungen gegen Betreiber



Gegen die damaligen Betreiber wurde derweil mehr als zwei Jahre lang ermittelt – ein langwieriges und komplexes Unterfangen, wie die Staatsanwaltschaft zuletzt im April dieses Jahres gegenüber unserer Zeitung erläutert hatte. Wie damals auch zu erfahren war, hätten sich die Ermittlungen letztlich auf den Betrieb der Anlage konzentriert, nachdem ein potenzielles Ausbringen biologischer Stoffe über den Boden nachträglich schwierig nachzuweisen sei.

Inzwischen sind die Ermittlungen zu einem Ende gekommen, wie Sebastian Hirschberger von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt nun gegenüber unserer Zeitung wissen ließ. Man habe den Beschuldigten „unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ nachweisen können – insbesondere auf Basis dessen, was bei der Durchsuchung der Biogasanlage vorgefunden werden konnte. Es habe sich um eingeführte Stoffe gehandelt, für die diese Anlage keine Zulassung gehabt hätte. Auf Nachfrage unserer Zeitung, ob sich das Stichwort „Schlachtabfälle“ bestätigt habe, antwortete der Sprecher, dass man von Stoffen rede, die „umgangssprachlich“ so bezeichnet würden – also wohl Abfallprodukte, die bei einer Schlachtung anfallen.

Keine zusätzliche Geldstrafe verhängt, aber „Gewinnabschöpfung“



Für besagtes „unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ wurden durch das Amtsgericht Ingolstadt Freiheitsstrafen im Umfang von sieben bis zehn Monaten verhängt, jeweils auf Bewährung. Dies geschah ohne Hauptverhandlung per Strafbefehl, was möglich sei, wenn die Beschuldigten einen Verteidiger haben und es sich um Vergehen handle, die mit einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr geahndet werden, so Hirschberger. Eine zusätzliche Geldstrafe im klassischen Sinne sei nicht verhängt worden – allerdings sei von der „Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung“ Gebrauch gemacht worden.

Von Seiten der Beschuldigten sei kein Einspruch eingelegt worden, die Frist dafür sei abgelaufen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Die strafrechtliche Aufarbeitung der damaligen Vorgänge rund um die Biogasanlage bei Paulushofen sei damit abgeschlossen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Ermittlungen in andere Richtungen – wie berichtet auch hinsichtlich einer möglicherweise nicht sachgemäß ausgeübten Kontrollfunktion durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde – waren bereits vor längerer Zeit eingestellt worden.