Keine Aufstallungspflicht
Bestätigter Fall von Geflügelpest in Kösching – Landratsamt warnt: Keine toten Vögel anfassen

22.01.2025 |

Im Gemeindegebiet Kösching musste ein Betrieb wegen eines Falls von Geflügelpest geschlossen werden. Symbolbild: Bihlmayerfotografie, imago

Im Gemeindebereich Kösching des Landkreises Eichstätt ist in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das teilt das Landratsamt am Mittwoch mit.

  

Lesen Sie auch: Verdacht auf Vogelgrippe im Nürnberger Tiergarten bestätigt: Das sind die Folgen

Der betroffene Geflügelbestand von zwölf Vögeln musste aus dem Betrieb, der derzeit zur Reinigung und Desinfektion gesperrt ist, fachgerecht entnommen und beseitigt werden. Das Veterinäramt nimmt an, dass das Virus aus der Wildvogelpopulation eingeschleppt worden ist. Laut Landratsamt mussten keine Sperrzonen errichtet und auch keine Aufstallungspflicht für andere Geflügelhalter angeordnet werden.

Landratsamt warnt: Keine toten Vögel anfassen



Wegen des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Tiere anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann die Vogelgrippe beim Menschen einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Infektionen sind aber selten, da eine sehr große Virusmengen erforderlich sind. Von Lebensmitteln, die Geflügel enthalten, geht der WHO zufolge keine Gefahr aus.

Halter müssen Hygienemaßnahmen einhalten



Das Landratsamt erinnert alle Geflügelhalter daran, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten, die bereits im Jahr 2022 in einer Allgemeinverfügung erlassen wurden. Damit soll verhinter werden, dass das Virus in andere Haltungen eingeschleppt wird.

Dazu gehört, die Ställe vor unbefugtem Zutritt zu sichern, den Besucherverkehr zu beschränken und geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ferner sind Schuhe vor Betreten des Stalls zu wechseln oder zu desinfizieren, die Hände zu reinigen sowie Gerätschaften und Fahrzeuge zu säubern, nachdem ein- und ausgestallt und Geflügel transportiert wurde.

Zudem empfiehlt das Landratsamt, Futter und Einstreu wildvogelsicher aufzubewahren, sowie das Geflügel nur in geschützten Stallbereichen zu füttern und mit Leitungswasser zu tränken anstatt mit Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnager-Bekämpfung. Sollten die Verluste ungewöhnlich hoch sein – also drei oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in kleinen Haltungen unter 100 Tieren – ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.

Karte der betroffenen Gebiete in Bayern



Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

DK

Artikel kommentieren