Der Altmühltaler Wolfsrüde darf nicht abgeschossen werden: Die Regierung von Oberbayern hat einen entsprechenden Antrag des Bauernverbandes abgelehnt. Ein Sprecher der Bezirksregierung verwies auf fehlende rechtliche Grundlagen.
Der Altmühltaler Wolfsrüde darf nicht abgeschossen werden: Die Regierung von Oberbayern hat einen entsprechenden Antrag des Bauernverbandes abgelehnt. Ein Sprecher der Bezirksregierung verwies auf fehlende rechtliche Grundlagen.
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