Die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete wurden aktualisiert. „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ umfassen jene Gebiete, in denen Nutztierhalter einen Ausgleich für Wolfsrisse erhalten. Laut Mitteilung des Landratsamts müssen dazu Vorsichtsmaßnahmen für den Herdenschutz ergriffen sein. Im Landkreis Eichstätt wurde das Gebiet auf den Südosten ausgedehnt.
Im Amtsblatt des Freistaates sind die aktualisierten Wolfsgebiete veröffentlicht worden. Neu zu den Wolfsgebieten zählen jetzt Böhmfeld, Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten. Bisher zählen bereits dazu: Adelschlag, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Hitzhofen, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Walting, Wellheim.
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Schadensersatz bei Wolfrissen nur bei geschützten Herden
Wie das Landratsamt mitteilte, stellt ein eingerichteter Herdenschutz aufgrund von EU-Vorgaben in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung begann die Übergangsfrist für die genannten Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 1. Februar. „Das heißt, dass Nutztierhalter in den oben genannten Gemeinden ab dem 1. Februar 2025 nur dann einen Schadensausgleich bei Wolfsrissen erhalten, wenn die nötigen Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können“, so ein Sprecher des Landratsamtes. In den restlichen Gebieten des Wolfsgebietes Altmühltal sei die Übergangsfrist demnach bereits abgelaufen.
Förderung zum Schutz von Tieren vor Wölfen
Nach Angaben des Landesamts für Umwelt liegt das Gebiet der standorttreuen Tiere im Altmühltal in der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Einem Sprecher des Amts zufolge können „Nutztierhalter hier Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune gefördert bekommen“.
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