Vorweihnacht der guten Herzen
30000 Euro aus Stiftungen fließen in Sozialfonds der Stadt Eichstätt – Ausgaben für Menschen in Not

08.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:20 Uhr |

Möglichst zügig möchte Sachbearbeiterin Heike Oehlke den in Not geratenen Menschen Hilfe zukommen lassen. Foto: Hobelsberger

Von Natalie Hobelsberger

Wenn das Kind schon wieder aus den Schuhen herausgewachsen ist oder die Waschmaschine nicht mehr läuft, gibt es schnelle und unbürokratische Hilfe von Seiten der Stadt für diejenigen, die diese Ausgaben alleine nicht mehr stemmen können.





2005 wurde dafür der Sozialfonds der Stadt Eichstätt gegründet. 2022 gab es bislang (Stand: 28. Oktober 2022) 35 Anträge – davon wurden zwei nicht bezuschusst, weil nach Aufforderung keine Unterlagen vorgelegt wurden. Auf der Homepage der Stadt gibt es ein übersichtliches, einseitiges Formular, das schnelle Hilfe möglich machen soll.

„Wir rechnen mit mehr Anträgen als sonst“, sagt Heike Oehlke, die die Fälle entgegennimmt und bearbeitet, mit Blick auf die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise. Zuerst werde die höhere Nebenkostenabrechnung als in den Vorjahren beglichen, dann stelle man vielleicht fest, das Kind braucht neue Winterschuhe.

Derzeit beträgt der Guthaben-Stand des Sozialfonds über 20557 Euro, darin sind enthalten der Übertrag der Einnahmen aus den Vorjahren, die Spenden im Jahr 2022 und der Anteil der Stadt Eichstätt mit 2000 Euro. Hinzu kommen nun zwei Stiftungen, die zugunsten des Sozialfonds aufgelöst wurden: die Alfons-Fleischmann-Stiftung und die Dora-und-Fanny-Koelsch-Stiftung – dabei geht es um die Summe von über 30000 Euro.

Bis zum Stichtag hat die Stadt Eichstätt 10793 Euro über den Sozialfonds an in Notgeratene Menschen ausbezahlt – zirka 3000 Euro sind Darlehen, die zurückbezahlt werden. Die Zuschusshöhe betrug zwischen 60 und 500 Euro.

Den größten Posten machen dabei die Zuschüsse für Wohnung mit 7020 Euro aus – darunter fallen Möbel, Umzugskosten, E-Geräte, Strom, Nachzahlung Nebenkosten, Mietrückstände und Kaution. Weitere Zuschüsse wurden erteilt für Kleidung (720 Euro), Gesundheit (1540 Euro – zum Beispiel für Krankenkassenbeiträge, Brille, Windeln und Schwimmkurse), Fahrkarten (350 Euro) und Sonstiges (1170 Euro – zum Beispiel für Lebensunterhalt allgemein).

Hauptsächlich sind es nach Angaben der Stadt Eichstätt junge Erwachsene, oft auch alleinerziehend, die diese Hilfe in Anspruch nehmen. „In den vergangenen Jahren hat sich nicht viel verändert, der Personenkreis ist gleich geblieben“, blickt Heike Oehlke zurück, die seit 2006 für den Sozialfonds zuständig ist. Früher seien es vielleicht mehr Rentnerinnen und Rentner gewesen, sie wisse aber nicht, woran das liege – „ob sie es nicht wissen, sich nicht trauen oder der Bedarf nicht da ist...“ Der Sozialfonds ist laut Sophie Schmidt, Pressesprecherin der Stadt, eine freiwillige Leistung der Kommune. Nur Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Eichstätt haben, sind antragsberechtigt. Irrtümlicherweise kommen auch immer wieder Leute aus dem Landkreis, die verweist sie dann weiter an den Sozialfonds „Nachbar in Not“, der seit 2007 existiert und Anlaufstelle für Bedürftige in der Stadt und im Landkreis ist.

Ihr ist auch wichtig, klarzustellen, dass es sich um Einzelfallhilfe handelt, eine „Hilfe im Notfall“, die nicht für einen längeren Zeitraum gedacht ist. Im Hinblick auf die steigenden Nebenkosten dienen die Gelder aus den Stiftungen: „Wir brauchen hier dann auch noch Mittel, um Menschen unter die Arme greifen zu können“, sagt Sophie Schmidt.

Es kommt immer mal wieder vor, wenn auch nicht so häufig, erzählt Heike Oehlke, dass sich eine Person keine Lebensmittel mehr leisten kann. Da ist schnelle Bearbeitung gefragt und die Hilfe lässt dann nicht lange auf sich warten. Immer wieder zählen vor allem Alleinerziehende zu den Antragstellern, die nach einer Trennung eine neue Wohnung einrichten müssen. In solchen Fällen arbeitet die Stadt auch mit dem Sozialkaufhaus in der Sollnau zusammen, das von Spenden der Eichstätter Bürger lebt. Spenden wie Möbel, Kleidung, Geschirr, Spielsachen und Bücher.

„Uns ist wichtig, dass die Leute keine Scheu haben sollen, Hilfe zu beantragen“, sagt Sophie Schmidt. Sie bleiben anonym. Zwar gebe es in Deutschland ein gutes soziales Auffangnetz, aber auch immer wieder Personen, die durch alle Raster fallen – darunter Studentinnen und Studenten oder Menschen, die sich an Weihnachten das Zugticket zur Familie nicht leisten können. Bei Akutfällen kann die Stadt einen privaten Spendenkreis anschreiben.

Wenn Sachbearbeiterin Heike Oehlke auf die vergangenen 16 Jahre zurückblickt, ist ihr ein Antragsteller besonders in Erinnerung geblieben, an den sie gerne zurückdenkt, denn der hat gesagt: „Ich bin noch nie in einer Behörde so nett behandelt worden.“

Vorweihnacht der guten Herzen

Seit dem Jahr 1951 sammeln der DONAUKURIER und seine Heimatzeitungen mit der Aktion „Vorweihnacht der guten Herzen“ Spenden. Das Geld kommt unbürokratisch Menschen und Projekten aus der Region zugute.

Überweisungen sind natürlich auch auf das Sonderkonto des DONAUKURIER möglich: Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt (IBAN: DE80721500000000050500). Hier bitte aber unbedingt den gewünschten Verwendungszweck angeben, in diesem Fall „Sozialfonds Eichstätt“. Natürlich können Sie auch allgemein für die „Vorweihnacht der guten Herzen“ spenden. Weitere Informationen und Details zur DK-Spendenaktion gibt es auch im Internet unter der Adresse www.donaukurier.de/vorweihnacht.

Wenn Sie eine Quittung für Ihre Spende benötigen, vermerken Sie bitte das Wort „Spendenquittung“ auf dem Überweisungsformular. Spendenquittungen können allerdings nur bei vollständiger Angabe Ihrer Adresse erstellt werden. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro ist als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug gültig. Spendenquittungen sind also erst ab mehr als 300 Euro erforderlich.

Wie in jedem Jahr werden wir auch heuer die Namen unserer vielen Spenderinnen und Spender in regelmäßigen Abständen in der Zeitung veröffentlichen. Hierfür benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Zustimmung, die Sie uns idealerweise direkt per zusätzlichem Vermerk auf dem Überweisungsträger (Verwendungszweck: Sozialfonds) erteilen.

Datenschutz: Die datenschutzrechtlichen Informationen für Spenderinnen und Spender können online unter der Adresse www.donaukurier.de/7625277 im Artikel Fragen und Antworten jederzeit eingesehen werden.

EK

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