Man kann vorschriftswidrig unterwegs sein und trotzdem vorfahrtsberechtigt sein - das zeigt ein Unfall in Dachau, bei dem am Dienstag eine Postbotin verletzt wurde.
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Die 36-jährige Postbotin war am Dienstagnachmittag mit ihrem Pedelec auf dem Radweg der Münchner Straße unterwegs - allerdings entgegen der Fahrtrichtung, was nicht erlaubt ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
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Dachauer übersieht Postbotin
Als ein 41-Jähriger aus einem Grundstück nach rechts in die Straße einfahren wollte, übersah er daher die von rechts kommende Frau und stieß mit ihr zusammen. Infolge des Zusammenstoßes erlitt die Postbotin leichte Verletzungen, ein Rettungswagen verbrachte sie zur weiteren Behandlung in ein nahe gelegenes Krankenhaus.
Gegen den Opel-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung eingeleitet. Denn die Postbotin, so erklärt ein Sprecher der Dachauer Polizei auf Nachfrage, war auf der übergeordneten Straße unterwegs. Das bedeutet, dass sie dadurch automatisch vorfahrtsberechtigt ist. „Die Ordnungswidrigkeit ändert daran nichts.“
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Gesamthöhe von etwa 500 Euro.
− lai
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