Gemeindliche Zuschüsse
Altomünster ändert Förderpraxis: Neue Regeln für Kirchen

29.01.2025 |

Eine Reparatur an der Orgel der Oberzeitlbacher Kirche bezuschusst die Gemeinde Altomünster mit 2100 Euro. In diesem greift die beschlossene neue Förderpraxis noch nicht. Foto: Berndt Herrmann

Die Kirchenstiftungen im Gemeindebereich Altomünster müssen in Zukunft bei Maßnahmen an ihren Gebäuden und Objekten mit deutlich geringeren Zuschüssen von der Gemeinde zurechtkommen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig.

Bisher unterstützte die Gemeinde solche Maßnahmen pauschal mit 20 Prozent der Kosten. Nachdem die Kommunen immer größere Probleme hätten, ihre Aufgaben zu finanzieren, müsse man auch bei den Kirchen die bisherige Praxis der Förderungen ändern, argumentierte Bürgermeister Michael Reiter.

Zuschuss nur, wenn auch die Diözese zahlt

Ein wichtiger Grund, warum die Anpassung auf keinen Widerspruch im Gemeinderat stieß, ist das Verhalten der Diözese. Die beteilige sich in der Regel nur sehr zurückhaltend bis gar nicht an Projekten der örtlichen Kirchenstiftungen. „Wenn das Ordinariat sich nicht beteiligt, dann können auch wir die Förderung runterfahren. Das ist völlig in Ordnung“, meinte etwa Maria Buchberger (CSU).

In Zukunft sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde klar umrissen. Gefördert werden nur Maßnahmen an „ortsbildprägenden Gebäuden“ und an Außenfassaden. Ausrüstungsund Einrichtungsgegenstände, die Innenfassade und Verbesserungen der Statik fallen ganz raus.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommt von der Gemeinde ein zehnprozentiger Zuschuss, wenn auch das Ordinariat fördert; ist das nicht der Fall, beteiligt sich die Gemeinde nur mit fünf Prozent. Außerdem ist die Fördersumme gedeckelt, es gibt maximal 10 000 Euro.

Eine weitere Bedingung ist, dass der Zuschussantrag eingangen ist, bevor die Maßnahme begonnen wird. Die neuen Zuschüsse gehörten trotz der Einschränkungen „nicht zu den niedrigsten in der Umgebung“, sagte Reiter.

Diese neue Praxis greift allerdings noch nicht bei der Erneuerung der Windanlage der Orgel in der Oberzeitlbacher Kirche Mariä Himmelfahrt. Der Antrag ist schon im November eingegangen, und er wurde deshalb nach den damals geltenden Regeln beurteilt. Demnach bekommt der Pfarrverband bei geschätzten Kosten von knapp 10 500 Euro einen Zuschuss von 2100 Euro.

Dagegen stimmte Marianne Kerle (CSU), sie begründete das damit, dass vor einiger Zeit ein aus ihrer Sicht vergleichbarer Antrag aus Wollomoos abgelehnt worden sei.

AZ

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